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Neue Feuerwehr-Organisationsverordnung Erlasse Katastrophenschutzmedaillen novelliert Überarbeiteter Erlass „Maßnahmen beim Zwischenfall mit radioaktiven Stoffen“ FLORIAN HESSEN 01-02/2014 Rechtsänderungen Zum 01. Januar 2014 ist die neue Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOV) vom 17. Dezember 2013, (GVBL S. 693) in Kraft getreten. Wichtige Änderungen sind: – Verlängerung der Fortschreibungsfrist für die Bedarfs- und Entwicklungspläne von 5 auf 10 Jahre, in Kraft getreten – Aufnahme der Kindergruppen und Jugendfeuerwehren in die Bedarfs- und Entwicklungsplanung, – Austausch des Wortes „Einvernehmen“ gegen „Benehmen“ bei Anordnung von ständig besetzten Feuerwachen in § 6, – Überarbeitung der Ausnahme zu Ernennungs- und Bestellungsvoraussetzungen in § 7 und – Aufnahme einer Befristung als Soll-Regelung bei der Berufung von Kreisbrandmeistern in ihr Amt in § 7. Neben der Anpassung der in der Anlage aufgeführten Fahrzeuge an den zurzeit gültigen Stand der Normung ist das Kleinlöschfahrzeug (KLF) als Mindeststandard aus den Tabellen herausgenommen worden. Das bedeutet jedoch nicht, dass bestehende KLF nicht mehr ausreichend sind und ersetzt werden müssen. Klaus Hahn, HMdIS Der Erlass über die Stiftung einer Katastrophenschutz Medaille und einer Katastrophenschutz Verdienstmedaille vom 10. September 2013 (GVBl S. 571) und die Ausführungsbestimmungen vom 20. November 2013 (StAnz S. 1510) sind am 1.1.2014 neu gefasst in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung ist die Möglichkeit, die Goldene Katastrophenschutz-Vedienstmedaille auch Personen zu verleihen, die Außerordentliches im Katastrophenschutz geleistet oder sich zum Beispiel nach der Verleihung der Silbernen Katastrophenschutz Verdienstmedaille weitere besondere Verdienste erworben haben. Die Goldene Katastrophenschutz-Vedienstmedaille konnte bisher nur an Personen verliehen werden, die sich unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes ausgezeichnet haben. Mit der nun eröffneten Möglichkeit, Verdienste in drei Stufen zu ehren, ist eine differenziertere Auszeichnung für Katastrophenschützer möglich. Andrea Dobler, HMdIS Der vom Hessischen Umweltministerium, dem Hessischen Justizministerium und dem Hessischen Innenministerium gemeinsam herausgegebene Runderlass wurde am 9. Dezember 2013 neu gefasst (StAnz. 2014 S. 19) und ist mit Jahreswechsel in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen sind: – Aufnahme der Zentralen Unterstützungsgruppe des Bundes (ZUB), die beim Bundeskriminalamt angesiedelt ist und bei Einsätzen mit terroristischem Hintergrund Amtshilfe leisten kann, – zusätzliche Regelungen zum Schutz von schwangeren und gebärfähigen Frauen, – Neuaufnahme von zusätzlichen Informationen zum Thema Radioaktivität und Strahlenschutz in die Anlage. Klaus Hahn, HMdIS


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