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mit Kohlenstoffmonoxid in der Erstphase konfrontiert, da diesen Einsätzen in der Regel ein medizinischer Notfall vorausging. Aus diesem Grund wird die Ausstattung des Rettungsdienstes mit einem geeigneten Gerät pro Rettungsmittel empfohlen. Die Trageweise des Gerätes sollte in Brusthöhe, bspw. an geeigneter Stelle der Einsatzkleidung, erfolgen. Bei den Feuerwehren stehen in der Regel geeignete Messgeräte (bspw. Mehrgas- Messgeräte) zur Verfügung, da die Feuerwehren bei einer Vielzahl von Einsätzen mit Atemgiften eingesetzt werden. Auch der wirksame Schutz in Form von umluftunabhängigem Atemschutz steht den Feuerwehren zur Verfügung, dies ist im Bereich des Rettungsdienstes nicht der Fall. Aus diesem Grund sind Entscheidungen zur Beschaffung von weiteren speziellen Warngeräten vor Kohlenstoffmonoxid bei den Feuerwehren, auf der Grundlage der örtlichen Einsatzkonzepte, bzw. Alarm- und Ausrückeordnungen, zu treffen. 5.2 Empfehlung für technische Anforderungen Die Festlegung von technischen Anforderungen geeigneter Geräte, zur Verwendung bei Einsätzen der Feuerwehren und des Rettungsdienstes, stehen in unmittelbarer Verbindung mit dem jeweils zu erreichenden Einsatzzweck sowie dem dafür zu Grunde liegenden Einsatzkonzept. Die folgenden grundsätzlichen technischen Empfehlungen für Kohlenstoffmonoxidwarn oder Messgeräte basieren daher auf den taktischen Hinweisen zu diesem Leitfaden: • Die Möglichkeit zur quantitativen Messung und optische Anzeige der aktuell gemessenen Kohlenstoffmonoxidkonzentration in einer Messwertanzeige (Display) wird empfohlen. • Die Möglichkeit zur akustischen Anzeige der Alarmstufen wird empfohlen. • Die Möglichkeit zur grundsätzlichen Einstellung von mindestens zwei Alarmstufen wird empfohlen. Bei Einstellung der unteren und mittleren Alarmschwelle muss die obere Alarmschwelle und bei Einstellung der unteren und oberen Alarmschwelle muss die mittlere Alarmschwelle jeweils über die Messwertanzeige festgestellt werden. 6 Einsatzstatistik Zur Auswertung relevanter Einsatzerfahrungen der hessischen Feuerwehren und des Rettungsdienstes ist die Berufsfeuerwehr Wiesbaden beauftragt, Informationen über Einsätze im Zusammenhang mit Kohlenstoffmonoxid zentral zu sammeln. Bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden wurde hierzu das Sammelpostfach: CO-einsatz@wiesbaden.de eingerichtet, unter welcher Einsatzerfahrungen der hessischen Feuerwehren und des Rettungsdienstes, auf freiwilliger Basis, gemeldet werden können. Diese Einsatzerfahrungen sollen in regelmäßigen Abständen ausgewertet werden und in die Fortschreibung dieses Leitfadens einfließen. Text: HMdIS Obere Alarmschwelle: (200 ppm) Achtung: Kohlenstoffmonoxid in gefährlicher Konzentration vorhanden! Die obere Alarmschwelle wird für eine Kohlenstoffmonoxidkonzentration von 200 ppm empfohlen. Diese dient der Alarmierung über das Vorhandensein von Kohlenstoffmonoxid in einer gefährlichen Konzentration (Alarmschwelle). Es ist davon auszugehen, dass bereits bei kurzzeitigen Expositionen unter Einsatz-bedingungen Vergiftungssymptome auftreten können. Die Konzentration von 200 ppm dient der Festlegung einer als gefährlich anzusehenden Kohlenstoffmonoxidkonzentration. Die Exposition unter Arbeitsbelastung kann im Körper bereits zu einem CO-Hb-Anteil von ca. 10 Prozent führen. Wichtiger Hinweis zu weiter ansteigenden Konzentrationen: Bei stetiger Erhöhung der Konzentrationswerte sind die Einsatzmaßnahmen entsprechend anzupassen. Oberhalb von 500 ppm wird dringend davon abgeraten, den Bereich ungeschützt zu betreten! Ausnahmen sollten nur im Einzelfall zur unmittelbaren Rettung von Menschenleben nach Abwägung der erkennbaren Risiken und gebotenen Möglichkeiten erfolgen. Gefahrlos kann dieser Bereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutz betreten werden, es sei denn eine Absenkung der Konzentration durch geeignete Lüftung ist in kürzester Zeit nachweislich möglich. (ppm = parts per million; „Teile von einer Millionen“; 10.000 ppm = 1 Vol-%) (Co-Hb = Kohlenstoffmonoxid-Hämoglobin; die Verbindung aus CO und Hämoglobin wird als CO-Hämoglobin bezeichnet.)


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