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Florian_11_13

Achtung: Kohlenstoffmonoxid in erhöhter Konzentration vorhanden! Die mittlere Alarmschwelle wird für eine Kohlenstoffmonoxidkonzentration von 60 ppm empfohlen. Diese dient der Alarmierung über das Vorhandensein von Kohlenstoffmonoxid in einer erhöhten Konzentration (Warnschwelle). Weiterhin soll die mittlere Alarmschwelle frühzeitig über einen Anstieg der Kohlenstoffmonoxidkonzentration über die untere Alarmschwelle hinaus alarmieren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Messwertanzeige in kurzen Zeitabständen zu kontrollieren. Von einer gesundheitlichen Gefährdung für das ungeschützte Einsatzpersonal im Rahmen der Einsatzabwicklung ist bei kurzzeitigen Expositionen nicht auszugehen. Die Konzentration von 60 ppm entspricht dem Kurzzeitwert der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (TRGS 900) des Ausschusses für Gefahrstoffe, Ausgabe Januar 2006. dung in Verbindung mit Einsatzerfahrung, vielschichtig vorhanden. Daher liegt das Hauptaugenmerk verstärkt auf dem tatsächlichen Erkennen der möglichen Gefahren, so auch von Kohlenstoffmonoxid. Insbesondere bei nicht klar erkennbaren Krankheitsbildern von Patientinnen und Patienten oder unklaren medizinischen Situationen, hauptsächlich in geschlossenen Räumen, sollte mit Kohlenstoffmonoxid als mögliche Ursache gerechnet werden. Diese Einschätzung hängt dabei jeweils sehr stark von der anzutreffenden örtlichen Situation ab. Eine mögliche Gefährdung durch Kohlenstoffmonoxid sollte bereits bei der Notrufabfrage in Betracht gezogen und gezielt hinterfragt werden. 4. Empfehlungen zur Einsatztaktik Dieses Stufenkonzept soll den Einsatzkräften der Feuerwehren und des Rettungsdienstes Hinweise zu Einsätzen in Verbindung mit Kohlenstoffmonoxid geben, um die individuelle Lageeinschätzung vor Ort zielgerichtet vornehmen und entsprechende Einsatzmaßnahmen treffen zu können. Hierzu werden Alarmschwellen empfohlen und bestimmte Einsatzhinweise gegeben. 4.1 Empfehlung für Alarmschwellenwerte Die Festlegung der Alarmschwellenwerte erfolgt auf der Grundlage bereits vorhandener medizinischer Empfehlungen sowie auf den vorliegenden Erkenntnissen aus Einsatzerfahrungen der Feuerwehren und des Rettungsdienstes. Zum Schutz der Einsatzkräfte wurden die Alarmschwellenwerte so angesetzt, dass das frühzeitige Erkennen einer möglichen Gefahrensituation im Vordergrund steht. Somit besteht für die Einsatzkräfte ein ausreichender zeitlicher Handlungsspielraum für weitere Einsatzmaßnahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die unten stehenden Alarmschwellenwerte beim Vorliegen neuer Erkenntnisse und Einsatzerfahrungen bei Bedarf überarbeitet werden (siehe Punkt 6). 4.2 Allgemeine Einsatzhinweise für Rettungsdienste und Feuerwehren Siehe Tabelle 4.3 Besondere Einsatzhinweise für Rettungsdienste und Feuerwehren Siehe Tabelle 5. Empfehlungen zur Ausstattung und für technische Anforderungen 5.1 Empfehlung zur Ausstattung In der Einsatzpraxis wurden bisher primär die Einsatzkräfte der Rettungsdienste Untere Alarmschwelle: (30 ppm) / (ETW = 33 ppm) Achtung: Kohlenstoffmonoxid vorhanden! Die untere Alarmschwelle wird für eine Kohlenstoffmonoxidkonzentration von 30 ppm (alternativ 33 ppm) empfohlen. Diese dient der Beachtung über das Vorhandensein von Kohlenstoff-monoxid in einer unüblichen Konzentration (Achtungsschwelle). Von einer gesundheitlichen Gefährdung für das ungeschützte Einsatzpersonal im Rahmen der standardmäßigen Einsatzabwicklung ist nicht auszugehen. Die Konzentration von 30 ppm entspricht dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (TRGS 900) des Ausschusses für Gefahrstoffe. Dieser beschreibt die Konzentration eines Stoffes, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Die Angaben sind Schichtmittelwerte für eine (in der Regel) achtstündige Exposition bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Weiterhin ist die angegebene Konzentration vergleichbar mit dem Einsatztoleranzwert (ETW) von 33 ppm (siehe Richtlinie 10/01 der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V., Stand: Herbst 2010). Es wird davon ausgegangen, dass die Leistungsfähigkeit von Einsatzkräften unterhalb dieser Konzentration ohne Atemschutz bei etwa vierstündiger Exposition während des Einsatzes und in der Folgezeit nicht beeinträchtigt wird. Der ETW entspricht hierbei dem sog. AEGL-2-Wert (sog. „Störfallwerte“) für Kohlenstoffmonoxid für einen Zeitraum von vier Stunden. Mittlere Alarmschwelle: (60 ppm)


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