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fand die Atemschutzpflege sogar in Waschräumen statt, was nicht den gültigen Vor-schriften entspricht. In be-stehenden kleinen Pflegestel-len hielten die Feuerwehren zudem häufig die Hygiene-vorschriften nicht ein. Über die weitere Vorgehensweise zur Behebung der Mängel entscheiden dann die ent-sprechenden Aufsichtsperso-nen der Brandschutzaufsicht und der Unfallkasse. Erschreckenderweise fielen bei der Kontrolle der Prüf-nachweise erneut Atem-schutzgeräte auf, bei welchen die erforderliche 6-Jahres-prüfung weit überschritten war. Feuerwehrhäuser: In den Feuerwehrhäusern mussten die Prüfer erneut häufig die Unterbringung der Schutzkleidung in Fahr-zeughallen sowie verstellte Verkehrswege bemängeln. Auch gab es leider wieder Be-anstandungen bei Ordnung und Sauberkeit. Prüfnach-weise prüfpflichtiger Geräte wurden nicht ordnungsge-mäß geführt, teilweise konn-ten keine Prüfnachweise vorgelegt werden. Dadurch gelten diese bis zu einer ord-nungsgemäßen Prüfung als „nicht einsatzbereit“. Bei der Prüfung der Schutzkleidung ist leider immer wieder fest-zustellen, dass diese oft sehr nachlässig gepflegt wird. Prüfung elektrischer Betriebsmittel: Verbesserungswürdig waren auch wieder die Prüfungen der elektrischen Betriebsmit-tel, die in vielen Fällen kom-plett fehlten. Bei den jährlich zu prü-fenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln wurden die im Feuerwehr-haus befindlichen Geräte, die nicht unmittelbar dem Einsatzdienst dienen, häufig sehr vernachlässigt. Generell sind alle im Feuerwehrdienst eingesetzten ortsveränderli-chen elektrischen Betriebs-mittel prüfpflichtig. Gemäß GUV-V A 3 und GUV-I 8524 ist diese Prüfung jährlich von einer Elektrofachkraft bzw. einer von dieser unter-wiesenen Person bei Verwen-dung geeigneter Prüfmittel durchzuführen. Die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen ist generell eine Aufgabe der Kommunen als Gebäude-eigner. Diese sind bei allen kommunalen Gebäuden alle vier Jahre von einem Sach-kundigen (Elektrofachkraft) zu prüfen, auch dies war oft nicht der Fall. Hieraus re-sultieren erneut die meisten Mängel bei den Feuerwehr-häusern! Bei den Schlauchtürmen entsprachen hauptsächlich die Aufstiegs- und Aufhän-gevorrichtungen nicht den gültigen Vorschriften. 2. Zusätzliche Fahrzeugprüfungen Bei Bedarf, z.B. wegen an-stehender Ersatzbeschaffun-gen, untersuchen die Prüfer Fahrzeuge auch außerhalb von Revisionen. So greifen immer mehr Kreisbrandin-spektoren auf den Techni-schen Prüfdienst zurück, um für die jährlich zu er-stellenden Prioritätenlisten eine gesicherte Grundlage zu erhalten. Erschreckend ist für die Prüfer immer wieder, dass Fahrzeuge vorgestellt werden, deren Hauptunter-suchung noch nicht lange zurückliegt oder gar neu ist und bei denen dann erheb-liche sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden. 3. Kernstrahlungs-messgeräte Zweimal im Jahr prüfen die Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes die landeseige-nen und kommunalen Kern-strahlungsmessgeräte. Hinzu kommen noch die vom Land Hessen beschafften trag-baren Gasmessgeräte X-am 3000 der Firma Dräger. Die-se müssen zweimal pro Jahr kalibriert und auf ihre Funk-tionstüchtigkeit überprüft werden. 1852 Geräte wurden geprüft, 68 hatten Mängel. 4. Hydraulische Rettungsgeräte Viel Zeit kostet die alle drei Jahre fällige Prüfung mit Wartung der hydraulischen Rettungsgeräte. Spreizer und Schneidgeräte werden zer-legt, die Schneidmesser ge-gebenenfalls gewechselt, die beweglichen Teile eingefet-tet und zusammengefügt. Auch dies ist für Städte und Gemeinden mit Freiwilli-gen Feuerwehren kosten-los. In 2012 wurden sieben Landkreise geprüft: Berg-straße, Fulda, Hersfeld- Rotenburg, Marburg-Bie-denkopf, Schwalm-Eder, Zerstörte Gleitflächen (Riefenbildung) von Schneidmessern, deren Zentralbolzen mit einem falschen Drehmoment angezogen wurde. Nicht abnahmefähiges Fahrzeug, welches zur Prüfung vorge-stellt wurde. 6 FLORIAN HESSEN 06/2013


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