Alternativer Weg Werkfeuerwehrmann zu werden Werkfeuerwehrtechniker – ein Fortbildungsberuf n Wiesbaden Deutschlandweit gibt es über 10.000 hauptbe-rufliche Werkfeuerwehrleute. In der Regel haben sie eine Feuerwehrausbildung mit einer Abschlussprüfung (Feu-erwehrmannsprüfung) nach Ausbildungs- und Prüfungs-verordnung (APVO) des je-weiligen Landesrechts. Eine Weiterbildung war bisher nicht mit Rechtsverordnun-gen der Länder abgedeckt. Nur bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Re-gensburg gibt es seit 1991 eine öffentlich-rechtliche Weiterbildung mit dem an-erkannten Abschluss „Brand-schutzfachkraft“. Daher bemühen sich Sach-verständige des Werkfeuer-wehrverbandes Deutschland um ein Weiterbildungskon-zept. Der Deutsche Indus-trie- und Handelskammertag (DIHK) koordiniert Gesprä-che mit dem Werkfeuer-wehrverband, den Gewerk-schaften verdi und IG BCE und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber-verbände. Über Jahre wurde ein Konzept für die Weiter-bildung der Werkfeuerwehr-männer und -frauen erar-beitet. Die Anerkennung der beruflichen Weiterbildung kann nur über eine öffent-lich- rechtliche Prüfung ge-schehen. Historie Auf Initiative der Fa. Merck wurde im Jahre 1998 die Ba-sis für eine strukturelle Über-legung durch den Werkfeu-erwehrverband Deutschland zur Erarbeitung eines neu-en Konzeptes gelegt. Man startete mit dem damaligen Arbeitstitel „Fachkraft für Gefahrenabwehr“ bzw. „Ge-fahrenabwehrtechniker“. Im nächsten Schritt wurde im Jahre 2000 die DIHK in die Erarbeitung eines Konzepts für den Fortbildungsberuf mit einbezogen. Bis zum Au-gust 2004 wurde intensiv an der DIHK-Empfehlung zum Erlass besonderer Rechtsvor-schriften für die IHKs gear-beitet. Die einzelnen Industrie- und Handelskammern konnten nun auf Landesebene diese besondere Rechtsvorschrift in ihren Kammern umsetzen und erlassen. So hat die IHK zu Köln zum 30.12.2005 (be-reits wieder zurückgezogen), die IHK Rhein, Main, Neckar in Darmstadt am 15.10.2006 und die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim am 07.11.2007 gemäß § 54 Be-rufsbildungsgesetz (BBiG) die besondere Rechtsvorschrift für den Fortbildungsberuf erlassen. In diesen Rechtsvor-schriften wird die Prüfung zum Werkfeuerehrtechniker/ -frau geregelt. Der Arbeits-kreis WFV, Gewerkschaften, BDA und der DIHK erarbeite-ten einen Rahmenlehrplan. Er ist eine Richtschnur für die Lehrgangsträger und Do-zenten. Mit den Grob- und Feinlernzielen können nun die Unterrichtsstunden ein-geteilt werden. Verbindliche Stundenvorgaben wurden nicht festgelegt. Die 13 Teilnehmer des Vorbereitungskurses sind hochmoti-viert. Sie nehmen für die Workshops Urlaub und lange Wege-zeiten in Kauf, um sich für ihren weiteren beruflichen Weg zu qualifizieren. FLORIAN HESSEN 01-02/2013 5
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