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schaft Details zurückgehal-ten, um vor deren Veröffent-lichung weiter recherchieren zu können. Leider ist dieses oftmals dann nicht mehr Er-folg versprechend möglich, wenn entsprechende Bilder und Informationen durch Einsatzkräfte in den Umlauf gebracht bzw. an die Presse weitergegeben wurden. Wenn die Aufnahmen Personen abbilden, gilt Folgendes: Nach § 22 Satz 1 des Kunst-urhebergesetzes (Kunst- UrhG) dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abge-bildeten verbreitet oder öf-fentlich zur Schau gestellt werden. Wer entgegen dieser Vorschrift ein Bildnis ver-breitet oder öffentlich zur Schau stellt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstra-fe bestraft. Nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KunstUrhG unter-liegen die widerrechtlich verbreiteten oder öffentlich zur Schau gestellten Bild-nisse der Vernichtung. Die Vernichtung der Exemplare kann nach § 42 KunstUrhG im Wege des bürgerlichen Rechtsstreits oder im Straf-verfahren verfolgt werden. Niemand möchte sich, sei-ne Familienangehörigen oder sein sonstiges Umfeld in Bezug auf einen Einsatz als Bericht oder Videofilm öffentlich zur Schau gestellt haben. Es gehört zu den wichti-gen Aufgaben der Feuer-wehrführungskräfte, durch Aufklärung und Bewusst-seinsbildung die Eigenver-antwortung der Einsatzkräf-te zu stärken. Dabei sollten u. a. folgende Fragen be-rücksichtigt werden: Sind sich die Feuerwehran-gehörigen bewusst darüber, dass sie durch die Mitnahme privater Fotohandys zu einer Einsatzstelle und in diese hinein, sich und andere Ein-satzkräfte gefährden kön-nen? Werden bei Einsätzen, bei denen man unter Um-ständen mit brennbaren und explosiven Gefahrstoffen rechnen muss, diese Handys außerhalb des Gefahrenbe-reichs abgelegt? Es wird daher als sinnvoll erachtet, diese Thematik auf allen Ebenen der Einsatz-kräfte zu erörtern und ihnen dieses nahe zu bringen. Text: Armin Klab, HMdIS und Harald Uschek, HMdIS Foto: Friedrich Demel Feuerwehr gewährt oft intime Einblicke in das Privatleben anderer Menschen Bilder aus Wohnungen sind ohne Genehmigung tabu n Wiesbaden Ein Zimmerbrand bei Fa-milie Meyer. Im Wohn-zimmer haben die Flammen gewütet. Nach einem techni-schen Defekt am Computer. Die Feuerwehr war schnell zur Stelle und hat die Flam-men gelöscht, bevor größerer Schaden entstehen konnte. Neben den Lösch- und Auf-räumarbeiten haben die Feu-erwehrleute das abgebrann-te Wohnzimmer und die Löscharbeiten ausgiebig foto-grafiert. Fürs Internet. Öffent-lichkeitsarbeit ist wichtig… Wenig später taucht der Ein-satzbericht der Feuerwehr auf deren Homepage auf – und ist weltweit zu lesen. Mit der genauen Adresse und Außen-aufnahmen des Hauses ge-währt die Feuerwehr so einem theoretischen Millionenpub-likum Einblicke in das Wohn-zimmer der geschädigten Familie Meyer. Familienfotos auf der Kommode, Bilder der Kinder an der Wand, Typ des Fernsehgerätes, Farbe der Ta-peten – dank hochmoderner Kameratechnik können so-gar die Titel der Bücher im Regal heraus vergrößert und gelesen werden. Die Feuer-wehr gewährt so unbewusst tiefe, mitunter auch intime Einblicke in die Privatsphäre von Menschen und macht sie dank der guten Beschreibung im Einsatzbericht und der Außenaufnahmen des Hauses für einen großen Personen-kreis identifizierbar. Perspektivwechsel: Mit großem Engagement und ebenso großem Personalauf-wand wird regelmäßig ver-sucht, Opfer nach Verkehrs-unfällen mit Sichtblockaden aus Decken vor neugierigen FLORIAN HESSEN 5/6 2012 3


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