Gastbeitrag von Staatsminister Stefan Grüttner „Rettungsdienst und Krankenhaus – zwei Seiten einer Medaille“ Hessischer Sozialminister Stefan Grüttner Zusammenspiel von Rettungs-dienst und Krankenhäusern erfolgen. Der Hessische Kran-kenhausrahmenplan und der Hessische Rettungsdienstplan geben hierfür klare Vorgaben. So wird bei der Krankenhaus-planung davon ausgegangen, dass ein Krankenhaus, das an der Notfallversorgung teil-nimmt, in der Regel innerhalb von 20 Minuten, maximal jedoch innerhalb von 30 Mi-nuten nach der Aufnahme des Patienten durch den Rettungs-dienst zu erreichen sein muss. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, ist eine Verzahnung von Krankenhäusern und Ret-tungsdienst notwendig. Mit der engen Zusammenarbeit in Hessen ist die optimale Notfallversorgung für die Bür-gerinnen und Bürger gewähr-n Wiesbaden Bei der Zentralen Leitstelle eines hessischen Landkrei-ses geht ein Notruf ein. Aufge-regt schildert eine Frau die Be-schwerden ihres Ehemannes. Sehr schnell wird klar, dass es sich um einen Herzinfarkt handelt. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt, denn jede Minute zählt. Die Leitstelle alarmiert die Notfallstelle, de-ren Rettungswagen am nächs-ten ist, sowie den Notarzt. Innerhalb weniger Minuten trifft der Rettungswagen bei dem Ehepaar ein und die me-dizinische Erstversorgung des Patienten beginnt. Gleichzei-tig setzt sich die Leitstelle mit dem geeigneten Krankenhaus für die anschließende stationä-re Behandlung des Patienten in Verbindung und informiert das Rettungsteam vor Ort. Schnellstmöglich transportiert das Rettungsteam den Patien-ten in das Krankenhaus, damit dort die Weiterbehandlung be-ginnen kann. Vom Anruf der Frau bis zum Eintreffen des Ehemanns im Krankenhaus sind weniger als 60 Minuten vergangen! So oder ähnlich stellt sich die tägliche Arbeit des Rettungs-dienstes und der Notaufnah-men der Krankenhäuser in Hessen dar. Durch das Ein-treffen der Patienten im Kran-kenhaus in weniger als einer Stunde erhöhen sich die Über-lebenschancen, und die Hei-lungsprognose verbessert sich. Man spricht von der „golden hour“. Medizinische Fachge-sellschaften fordern, dass die klinische Therapie bei wesent-lichen notfallmedizinischen Krankheitsbildern nach höchs-tens 90 Minuten beginnt. Um dieser Forderung Rechnung zu tragen, muss die stationäre Diagnostik und Therapie spä-testens 60 Minuten nach Not-rufeingang beginnen. Das Land Hessen hat sowohl die rechtlichen als auch die organisatorischen Voraus-setzungen geschaffen, damit die „golden hour“ eingehal-ten wird. Das Hessische Ret-tungsdienstgesetz sieht eine Hilfsfrist von zehn Minu-ten vor. Dies ist die kürzeste Hilfsfrist aller Flächenländer. Nach dem Eingang der Not-fallmeldung in der Zentralen Leitstelle muss innerhalb von zehn Minuten das erste Ret-tungsmittel vor Ort eintreffen. Hierzu hat das Land rund 240 Rettungswachen und über 70 Notarztstandorte errichtet. Derzeit stehen in Hessen zir-ka 500 Rettungswagen sowie rund 100 Notarzteinsatzfahr-zeuge zur Verfügung, die von etwa 1.500 Rettungssanitäte-rinnen und -sanitätern, 3.000 Rettungsassistentinnen und -assistenten und über 1.200 Notärztinnen und -ärzten be-setzt werden. Hinzu kommen die Helferinnen und Helfer der Luftrettung an den drei Rettungshubschrauberstand-orten in Frankfurt am Main, Kassel und Fulda sowie der In-tensivtransporthubschrauber in Reichelsheim. Bei Unfällen auf dem Wasser stehen die Einsatzkräfte der Wasserret-tung und für Notfälle in den Wander- und Skigebieten die Helferinnen und Helfer der Bergwacht zur Verfügung. Mit dem ge-setzlich vor-g e g e b e n e n qualifizierten Rettungsdienst-personal wird vor Ort eine hochwertige medizinische Erstversorgung geleistet. Hier-zu gehören Erstdiagnose und Erstversor-gung bis hin zu lebenser-haltenen Maß-nahmen ein-schließlich der Verabreichung notwendiger Medikamente. Der Transport – in früheren Jahren die Auf-gabe des Rettungsdienstes – tritt heute mehr und mehr in den Hintergrund, dafür steht das medizinische know how im Vordergrund. Damit in Hessen eine flächen-deckende Versorgung mit Akutkrankenhäusern gewähr-leistet ist, die die Erstversorg-ten aufnehmen, werden auf Grundlage des Hessischen Krankenhausgesetzes mit Hil-fe von regionalen Gesund-heitskonferenzen die stati-onären Angebote nach den regionalen Voraussetzungen geplant und umgesetzt. Die geographische Erreichbar-keit und das Vorhalten der notwendigen Notfallmedizin spielen dabei eine sehr wich-tige Rolle. Eine optimale Not-fallversorgung der hessischen Bevölkerung kann nur im 10 FLORIAN HESSEN 04/2012 01-28_FLO_04_12.indd 10 11.06.2013 08:35:48
Florian_04_12
To see the actual publication please follow the link above