bereiter Geräte war annä-hernd das Vorjahresergebnis (92 % einsatzbereit) erreicht. Im Bereich der hydraulischen Schneidgeräte sind häufig Schäden an den Schneid-messern feststellbar. Deshalb die Bitte an die Feuerwehren zu den entsprechenden Prü-fungen Ersatzmesser mitzu-bringen, um diese bei Bedarf wechseln zu können. Das beste Prüfungsergebnis im Bereich der hydraulischen Rettungsgeräte wurde mit 95 % einsatzbereiter Gerä-te im Landkreis Offenbach erzielt. Nach wie vor gibt es im Bereich der hydrauli-schen Rettungsgeräte leichte Zuwächse. Im Vergleich zur zurückliegenden Prüfung dieser Landkreise wurden den Prüfern insgesamt 18 Schneidgeräte, 9 Spreizer, 18 Hydraulikaggregate und 43 Rettungszylinder mehr zu den Prüfungen vorgestellt. 5. Fahrzeugab-nahmen Eine strenge Kontrolle müs-sen neue Feuerwehrfahr-zeuge bei der Abnahme im Herstellerwerk von den Tech-nischen Prüfern über sich er-gehen lassen. Immer wieder stellen die Prüfer z.T. erheb-liche Mängel fest, die durch die Endkontrolle der Herstel-ler nicht festgestellt worden sind. Die Qualität muss stimmen: Das Land Hessen beteiligt sich durch seine Zuwendun-gen auch finanziell an der Beschaffung von Feuerwehr-fahrzeugen. Der Technische Prüfdienst soll mit seinen Abnahmeprüfungen auch dazu beitragen, das hohe Qualitätsniveau von Feuer-wehrfahrzeugen zu sichern. Doch Qualität kann nicht herbeigeprüft werden. Die Kommunen sind daher gut beraten, wenn sie bei der Ausschreibung von Feuer-wehrfahrzeugen nicht den Preis zum maßgeblichen Zuschlagskriterium machen und die Produkte von un-bekannten Bietern vor einer Auftragserteilung einer ein-gehenden Bemusterung un-terziehen. Im Berichtsjahr kam es zu ei-nem Abbruch der Fahrzeug-abnahme. Ursächlich hierfür war, dass sich das zur Abnah-me gemeldete Fahrzeug noch in der Produktion befand und nicht abnahmefähig war. So musste der betroffe-ne Prüfer bereits eine halbe Stunde nach Ankunft im Herstellerwerk wieder unver-richteter Dinge die Heimreise antreten. Hier war dann nach Fertigstellung eine gebüh-renpflichtige Nachabnahme erforderlich. Auch werden Fahrzeuge, die nicht vom Land Hessen ge-fördert werden und somit aus kompletten Eigenmitteln der Kommunen beschafft werden abgenommen. Dies geschieht dann im Auftrag der Unfallkasse Hessen – und Dieses erst zwei Jahre alte Schlauchpaar eines hydraulischen Rettungssatzes muss schon ausgesondert werden, weil durch den Knick die Festigkeit gelitten hat. Unbeschädigt müssen solche Schläuche erst nach zehn Jahren ersetzt werden. zwar ebenfalls ohne Kosten für die Aufgabenträger. Im Jahr 2011 wurden den tech-nischen Prüfern insgesamt 225 Fahrzeuge und Geräte zur erstmaligen Prüfung in den Herstellerwerken oder am Standort vorgestellt. Diese untergliedern sich wie folgt: 11 Abrollbehälter, 3 DL(A) K 23/12, 1 DLK 23-12 (ge-braucht), 9 ELW 1, 2 Fahrge-stelle TSF-W, 1 GW, 3 GW-G, 1 GW-L/TH, 8 GW-L1, 1 HLF 10/6, 18 HLF 20/16 (davon 7 Fahrzeuge mit maschineller Zugeinrichtung), 5 KdoW, 41 LF 10/6, 1 LF 16 (gebraucht), 5 LF 20/16, 21 MTF, 1 RTB 1, 8 StLF 20/25, 5 TLF 20/40, 8 TSF, 3 TSF-W, 1 VLF, sowie 2 WLF. Für den Katastrophen-schutz des Landes Hessen erfolgte die Abnahme von 2 ELW 2, 22 GW-IuK, 38 GW-San, 3 GW-Technik sowie 1 GW-Wasserrettung. Dazu kamen noch 7 Gebrauchsab-nahmen im Herstellerwerk oder am Standort. Bei den LF 10/6 ist die zentra-le Landesbeschaffung deut-lich zu erkennen. Die meis-ten bereits erwähnten MTF wurden an den Standorten abgenommen, da es sich hier üblicherweise um Eigenbau-ten der Feuerwehren handelt. Die Beschaffung der hier zur Verwendung kommenden Fahrzeuge erfolgt zum Groß-teil von den Feuerwehrverei-nen als Gebrauchtfahrzeuge der Ausbau findet dann in Eigenleistung statt. Text und Fotos: Matthias Rohn FLORIAN HESSEN 04/2012 9 01-28_FLO_04_12.indd 9 11.06.2013 08:35:47
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