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sätzlich nicht zulässig diese Geräte im Feuerwehrdienst einzusetzen. Atemschutzpflege: Ein Hauptaugenmerk gilt nach wie vor dem sensiblen Bereich der Atemschutz-pflege. In den überprüften Landkreisen waren leider wieder Mängel vorzufin-den. Hier waren zahlreiche „kleine Pflegestellen“ zu be-anstanden. Über die weitere Vorgehensweise wird dann von den Aufsichtspersonen der Brandschutzaufsicht und der Unfallkasse entschieden. Teilweise wurde die Atem-schutzpflege sogar in Wasch-räumen durchgeführt, was nicht den gültigen Vorschrif-ten entspricht. In bestehen-den kleinen Pflegestellen wurden zudem häufig erheb-liche Mängel im Bereich der Hygienevorschriften fest-gestellt. Auch fielen bei der Kontrolle der Prüfnachweise erneut Atemschutzgeräte auf, bei denen die erforderliche 6 Jahresprüfung weit über-schritten war. Feuerwehrhäuser: In den Feuerwehrhäusern mussten häufig die Unter-bringung der Schutzklei-dung in Fahrzeughallen sowie die durch zusätzlich abgestellte Fahrzeuge oder anderer Gegenstände ver-stellten Verkehrswege be-mängelt werden. Leider wur-den auch wieder gravierende bauliche Mängel festgestellt. Erfreulicherweise gab es im Berichtsjahr keine größeren Beanstandungen im Punkt Ordnung und Sauberkeit. Dafür waren nicht ordnungs-gemäß geführte Prüfnach-weise prüfpflichtiger Geräte häufig zu bemängeln. Teil-weise lagen die Prüfnach-weise überhaupt nicht vor. Hieraus folgt, dass diese prüf-pflichtigen Gerätschaften bis zu einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung als „nicht einsatzbereit“ gelten. Die Beanstandungen bei den Schlauchtürmen ergaben sich hauptsächlich durch Aufstiegs- und Aufhängevor-richtungen, die nicht den gültigen Vorschriften ent-sprachen. Prüfung elektrischer Betriebsmittel: Generell sind alle im Feuer-wehrdienst eingesetzten orts-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel prüfpflich-tig. Gemäß GUV-V A 3 und GUV-I 8524 ist diese Prüfung jährlich von einer Elektro-fachkraft bzw. einer von dieser unterwiesenen Person bei Verwendung geeigneter Prüfmittel durchzuführen. Festzustellen war, dass die im Feuerwehrhaus befindlichen Geräte, die nicht unmittelbar dem Einsatzdienst dienen, häufig vernachlässigt wur-den. Sehr nachlässig wird nach wie vor die Prüfung der orts-festen elektrischen Anlagen gehandhabt. Dies ist generell eine Aufgabe der Kommu-nen als Gebäudeeigner und ist alle vier Jahre von einem Sachkundigen (Elektrofach-kraft) durchzuführen. Dies betrifft alle kommunalen Gebäude! Da diese Prüfun-gen kaum durchgeführt wur-den resultieren zusammen-fassend erneut die meisten Mängel aus dem Bereich der Feuerwehrhäuser. 2. Zusätzliche Fahrzeugprüfungen Im Bedarfsfall, z.B. wegen anstehender Ersatzbeschaf-fungen, findet eine Überprü-fung von Fahrzeuge auch au-ßerhalb von Revisionen statt. So greifen auch immer mehr Kreisbrandinspektoren auf den Technischen Prüfdienst zurück, um für die jährlich zu erstellenden Prioritätenlisten gesicherte Gesichtspunkte zu erhalten. Erschreckend ist für die Prüfer immer wieder, dass Fahrzeuge deren Hauptun-tersuchung nach § 29 StVZO noch nicht lange zurückliegt oder gar neu ist erhebliche sicherheitsrelevante Mängel zeigen. 3. Kernstrahlungs-messgeräte Die Überprüfung von lan-deseigenen und kommuna-len Kernstrahlungsmessgerä-te durch die sachkundigen Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes findet zweimal jährlich statt. Hinzu kom-men noch die vom Land Hes-sen beschafften tragbaren Gasmessgeräte X-am 3000 der Firma Dräger. Diese sind zweimal pro Jahr zu kalibrie-ren und auf ihre Funktions-tüchtigkeit zu überprüfen. Bei insgesamt 1852 Prüfun-gen traten 48 Mängel auf. 4. Hydraulische Rettungsgeräte Eine starke Beanspruchung sowie einen großen Zeit-aufwand bedeutet die Prü-fung der hydraulischen Ret-tungsgeräte. Sie ist nach den Grundlagen der Unfallver-hütungsvorschriften, Gerä-teprüfordnung GUV-G 9102 und Herstellerangaben alle drei Jahre durch den Tech-nischen Prüfdienst durchzu-führen. Bei Bedarf wird auch die Wartung an den Spreizern und Schneidgeräten durchge-führt (Zerlegen, Schneidmes-ser wechseln, Reinigung der beweglichen Teile, einfetten und zusammenfügen). Auch diese Prüfungen und Tätig-keiten des Technischen Prüf-dienstes sind für die Städte und Gemeinden mit Freiwil-ligen Feuerwehren kostenlos. Bei den insgesamt 1927 ge-prüften Geräten der Land-kreise Darmstadt-Dieburg, Limburg-Weilburg, Oden-wald, Offenbach, Rheingau- Taunus, Vogelsberg und Wetterau traten 174 Bean-standungen auf. In der Hauptsache gab es hier überalterte, ungeeignete bzw. beschädigte Hydraulik-schläuche, sowie bei Schneid-geräten beschädigte Messer zu bemängeln. Laut UVV sind die Hydraulikschläuche spätestens nach 10 Jahren zu erneuern. Mit 91 % einsatz- Tödliche Gefahr durch Stromschlag bei dieser Anschlusslei-tung eines Hydraulikaggregates. Durch eine Quetschung lag bei diesem Kabel schon eine Ader blank. 8 FLORIAN HESSEN 04/2012 01-28_FLO_04_12.indd 8 11.06.2013 08:35:47


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