Ausbildung der hauptberuflichen Werkfeuerwehrangehörigen gen 24 Wochen. Neben den Tätigkeiten in der Wachabteilung absolvieren die Werkfeuerwehrangehörigen in den nachfolgenden Ausbildungsabschnitten mit einer Dauer von 25 bzw. 29 Wochen zusätzlich noch Sonderausbildungen, soweit sie für die jeweilige Werkfeuerwehr notwendig sind. Hierzu zählt z. B. die Ausbildung zum Rettungssanitäter, zum Maschinisten, die Sprechfunkausbildung und der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C. Zum Abschluss der berufspraktischen Ausbildung erfolgt die Vorbereitung auf die Truppführerprüfung die, wie alle bis zu dem Zeitpunkt absolvierten Abschnitte, in dem Betrieb des jeweiligen Unternehmens abgelegt wird. Der erfolgreiche Abschluss des im Jahr 2009 eingeführten Lehrberufes „Werkfeuerwehrmann“ ist der Ausbildung für den mittleren Werkfeuerwehrdienst gleichgestellt. Bei den Berufsfeuerwehren werden die in dem Feuerwehrgrundlehrgang erworbenen praktischen Fertigkeiten ebenfalls in zwei Praktika, mit einer Dauer von jeweils 34 Wochen, vertieft und zudem auch Sonderausbildungen absolviert. Den Abschluss der Ausbildung zum mittleren Dienst bildet für die Angehörigen der Berufsfeuerwehren der Abschlusslehrgang an der HLFS. Um im mittleren Werkfeuerwehrdienst die Qualifikation für den Führungsdienst zu erlangen, wird der Abschlusslehrgang im Rahmen einer beruflichen Weiterentwicklung absolviert. In dem ersten ergänzenden betrieblichen Ausbildungsabschnitt mit einer Dauer von 18 Wochen werden in dem jeweiligen Betrieb, neben den praktischen Erfahrungen aus dem Einsatzdienst, die Kenntnisse vermittelt, die eine Führungskraft im mittleren Werkfeuerwehrdienst benötigt. Daran schließt sich als zweiter Ausbildungsabschnitt der Abschlusslehrgang (Gruppenführerlehrgang) mit einer Dauer von 8 Wochen an, der dann gemeinsam mit den Angehörigen der Berufsfeuerwehren an der HLFS absolviert wird. In diesem Lehrgang werden das Wissen und die Fertigkeiten vermittelt, trainiert und geprüft, die zum Führen einer Gruppe nötig sind. Mit Abschluss des Lehrganges erhalten die Teilnehmer die Befähigung, die Aufgaben eines Einsatzleiters einer taktischen Einheit bis zur Mannschaftsstärke einer Gruppe zu erfüllen. Für die berufliche Weiterentwicklung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, wird den Beamten die Möglichkeit geboten, sich neben der Weiterbildung im Rettungsdienst oder dem Vorbeugenden Brandschutz auch im Abwehrenden Brandschutz weiterzubilden. Für die Weiterbildung im Bereich des Abwehrenden Brandschutzes dient dem erfahrenden Feuerwehrangehörigen der „Fortbildungslehrgang für Fahrzeugführer“, der von der HLFS angeboten wird. In diesem Lehrgang wird die Führungspraxis in Gruppen- und Planübungen trainiert. Die nächst höhere Führungsebene erfordert eine andere Qualifikation der Führungskräfte, denn bei den öffentlichen Feuerwehren und den Werkfeuerwehren obliegt die Führung eines Zuges in der Regel Mitarbeitern des gehobenen Dienstes. Körperlich und fachlich geeignete Bewerber für den gehobenen Dienst müssen den erfolgreichen Abschluss eines Bachelor- oder eines als gleichwertig anerkannten Studienabschlusses (z. B. Fachhochschulstudium) nachweisen. Mitarbeitern des mittleren Dienstes kann die Möglichkeit zum Aufstieg in den gehobenen Dienst gegeben werden, wenn sie sich im Rahmen einer fünfjährigen Dienstzeit im Führungsdienst (Gruppenführer) bewährt und ihre Eignung in einem Auswahlverfahren nachgewiesen haben. Die Ausbild-ung erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. Sie umfasst die Feuerwehr Grundausbildung, den Gruppenführerlehrgang (BAbschlusslehrgang), mehrere Praktika in den unterschiedlichen Funktionen als Gruppen und Zugführer und den Fachabteilungen der Feuer wehren sowie den Brand inspektorlehrgang an der HLFS. In dem 16 Wochen dauernden Brandinspektorlehrgang erlernt der Teilnehmer das Führen eines Zuges und eines Verbandes. Themen des Vorbeugenden Brandschutzes und die Vermittlung verwaltungstechnischer Inhalte gehören genauso zu den Ausbildungsinhalten wie die Menschenführung und die Grundzüge der Pädagogik. Florian Hessen „75 Jahre HLFS“ 2011 9
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