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Schlauchtürmen ergaben sich hauptsächlich durch Aufstiegs- und Aufhängevorrichtungen, die nicht den gültigen Vorschriften entsprachen (Bild 4). Da die Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen kaum durchgeführt wurden ergaben sich zusammenfassend erneut die meisten Mängel im Bereich der Feuerwehrhäuser! 2. Zusätzliche Fahrzeugprüfungen Im Bedarfsfall, z.B. wegen anstehender Ersatzbeschaffungen, werden Fahrzeuge auch außerhalb von Revisionen von den Prüfern gründlich untersucht. So greifen auch immer mehr Kreisbrandinspektoren auf den Technischen Prüfdienst zurück, um für die jährlich zu erstellenden Prioritätenlisten neutrale Bewertungen zu erhalten. Erschreckend ist für die Prüfer immer wieder, dass auch Fahrzeuge mit erheblichen sicherheitsrelevanten Mängeln vorgestellt werden, obwohl deren Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO noch gar nicht lange zurückliegt. Prüfung elektrischer Betriebsmittel: Verbesserungswürdig waren auch wieder die Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel, die in vielen Fällen überhaupt nicht durchgeführt wurde. Im Bereich der jährlich zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ist festzustellen, dass die im Feuerwehrhaus befindlichen Geräte, die nicht unmittelbar dem Einsatzdienst dienen, häufig sehr vernachlässigt werden. Generell sind alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die im Feuerwehrdienst eingesetzt werden, prüfpflichtig. Gemäß GUV-V A 3 und GUV-I 8524 ist diese Prüfung jährlich von einer Elektrofachkraft bzw. einer unterwiesenen Person unter Verwendung geeigneter Prüfmittel durchzuführen. Als große Unbekannte erweisen sich nach wie vor die Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen. Dies ist generell eine Aufgabe der Kommunen als Gebäudebesitzer und alle vier Jahre von einer Elektrofachkraft durchzuführen. Dies betrifft alle kommunalen Gebäude! Die Beanstandungen bei den 3. Kernstrahlungsmessgeräte Zweimal im Jahr werden die landeseigenen und kommunalen Kernstrahlungsmessgeräte durch die sachkundigen Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes geprüft. Hinzu kommen noch die vom Land Hessen beschafften tragbaren Gasmessgeräte. Diese müssen zweimal pro Jahr kalibriert und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Insgesamt waren hier 1852 Prüfungen erforderlich, bei denen 48 Mängel festgestellt wurden. 4. Hydraulische Rettungsgeräte Eine starke Beanspruchung sowie einen großen Zeitaufwand bedeutet die Prüfung der hydraulischen Rettungsgeräte. Sie wird nach den Grundlagen der Unfallverhütungsvorschriften, Geräteprüfordnung GUV-G 9102 und Herstellerangaben alle 3 Jahre durch den Technischen Prüfdienst durchgeführt. Prüfung mit Wartung der beweglichen Teile: Bei Bedarf wird eine Wartung an den Spreizern und Schneidgeräten durchgeführt (Zerlegen, Schneidmesser wechseln, Reinigung der beweglichen Teile, einfetten und zusammenfügen). Auch diese Prüfungen und Tätigkeiten des Technischen Prüfdienstes sind für die Städte und Gemeinden mit Freiwilligen Feuerwehren kostenlos. Insgesamt wurden im Berichtsjahr sieben Landkreise geprüft: Gießen, Groß- Gerau, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Main-Kinzig und Main-Taunus. Insgesamt wurden hier 2361 Geräte geprüft und dabei 187 Beanstandungen ausgesprochen. In der Hauptsache gab es hier überalterte, ungeeignete bzw. beschädigte Hydraulikschläuche, sowie bei Schneidgeräten beschädigte Schneidmesser zu bemängeln. Laut UVV sind die Hydraulikschläuche spätestens nach 10 Jahren zu erneuern. Im letzten Jahr war erfreulicherweise jedoch erneut eine deutliche Abnahme der Mängel im Vergleich zur vorangegangenen Prüfung dieser Landkreise zu verzeichnen. 92 % der geprüften Gerätschaften waren als einsatzbereit zu bezeichnen. Für diese Tatsache liegen möglicherweise zwei Gründe vor: Zum einen sind mittlerweile viele alte Geräte aus dem Bereich Ende 70er Jahre ersatzbeschafft worden und zum anderen sieht man die Wartung und Pflege dieser Geräte wesentlich sensibler an. Die besten Prüfungsergebnisse mit 95 % einsatzbereiter Geräte wurden in den Landkreisen Groß-Gerau und Lahn-Dill erzielt. Zuwächse im Bereich der hydraulischen Rettungsgeräte: Nach wie vor gibt es im Bereich der hydraulischen Rettungsgeräte Zuwächse. Diese sind aber im Vergleich zu den Vorjahren geringer ausgefallen. Im Vergleich zur zurückliegenden Prüfung dieser Landkreise wurden den Prüfern insgesamt 48 Schneidgeräte, 13 Spreizer, 21 Hydraulikaggregate und 85 Rettungszylinder mehr zu den Prüfungen vorgestellt. 5. Fahrzeugabnahmen Neue Feuerwehrfahrzeuge werden bei der Abnahme im Herstellerwerk von den Technischen Prüfern einer strengen Kontrolle unterzogen. Immer wieder werden z.T. erhebliche Mängel festgestellt, die durch die Endkontrolle Bild 4: Der Schlauchturm entspricht nicht der DIN 14092-3 und der UVV. 10 Florian Hessen 4/5 2011


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