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Feuerwehrhäuser: In den Feuerwehrhäusern musste häufig die Unterbringung der Schutzkleidung in Fahrzeughallen sowie die durch zusätzlich abgestellte Fahrzeuge oder anderer Gegenstände verstellten Verkehrswege bemängelt werden. Leider wurden mitunter auch gravierende bauliche Mängel festgestellt. Diese Objekte werden dann noch von den Aufsichtspersonen der Brandschutzaufsicht und der Unfallkasse einer Nachkontrolle unterzogen. Erfreulicherweise gab es im Berichtsjahr keine größeren Beanstandungen im Punkt Bild 3: „Feuerschutzjacke“ im Spind eines Atemschutzgeräteträgers. SYSTEMTECHNIK LEITSTELLENTECHNIK DIGITALE ALARMIERUNG MELDEEMPFÄNGER PLANUNG&BERATUNG Ordnung und Sauberkeit. Dafür waren nicht ordnungsgemäß geführte Prüfnachweise prüfpflichtiger Geräte häufig zu bemängeln. Teilweise konnten nicht einmal Prüfnachweise vorgelegt werden. Hieraus folgt, dass z.B. tragbare Leitern bis zu einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung als „nicht einsatzbereit“ gelten. Auch wird die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrangehörigen in Augenschein genommen. Leider ist hier immer wieder festzustellen, dass die Pflege der Schutzkleidung sehr nachlässig gehandhabt wird (Bild 3). MEDER Funk GmbH Robert-Bosch-Straße 4 D-78224 Singen Telefon +49 (0)7731-8399-0 Telefax +49 (0)7731-8399-30 info@meder-funk.de www.meder-funk.de grundsätzlich beim Fahrer des Fahrzeugs liegt, nehmen die Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes auch diesen Bereich zum Schutz der Feuerwehrangehörigen sehr kritisch in Augenschein. Höchst nachlässig wird oft auch die Ladungssicherung in Mannschaftstransportfahrzeugen behandelt. In den meisten Fällen werden Ausrüstungsgegenstände ungesichert in den Laderäumen gelagert (Bild 2). Bei einem Unfall können im Fahrzeug unkontrolliert herumfliegende Gegenstände für die Besatzung lebensgefährlich sein. Bild 2: Tödliche Gefahr bei einem Unfall durch ungesicherte Ladung in einem MTF. Weiterhin wurden auch erneut zahlreiche Stromerzeuger bemängelt, die nicht der gültigen Norm (DIN 14685) und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Dies gilt verstärkt auch für Tauchpumpen, die nicht der gültigen DIN 14425 entsprechen; häufig handelt es sich hier um vermeintliche Schnäppchen aus Baumärkten mit einer ohnehin sehr geringen Förderleistung. Da sicherheitstechnische Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, dürfen diese Geräte grundsätzlich nicht planmäßig im Feuerwehrdienst eingesetzt werden. Atemschutzpflege: Ein Hauptaugenmerk gilt nach wie vor dem sensiblen Bereich der Atemschutzpflege. Auch in den überprüften Landkreisen waren leider zum Teil wieder gravierende Mängel vorzufinden. Hier mussten zahlreiche „kleine Pflegestellen“ beanstandet werden, in denen zudem häufig erhebliche Mängel im Bereich der Hygienevorschriften festgestellt wurden. Auch fielen bei der Kontrolle der Prüfnachweise erneut Atemschutzgeräte auf, bei welchen die erforderliche 6-Jahresprüfung weit überschritten war!! In schwerwiegenden Fällen musste die Brandschutzaufsicht und die Unfallkasse Hessen hinzugezogen werden, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Florian Hessen 4/5 2011 9


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