Technischer Prüfdienst Hessen – Jahresbericht 2010 Erneut Beanstandungen im Bereich der Feuerwehrhäuser Die Aufgaben des Technischen Prüfdienstes des Landes Hessen werden von der Medical-Airport-Service GmbH (MAS) mit Sitz in Kelsterbach im Auftrag des Landes Hessen und der Unfallkasse Hessen wahrgenommen. Die beiden Auftraggeber teilen sich die Kosten hierfür im Verhältnis 60/40. Die nachfolgend genannten Leistungen werden für die hessischen Städte und Gemeinden kostenlos erbracht. Im Berichtszeitraum wurden von den sechs Mitarbeitern insgesamt 7124 Einzelprüfungen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 1409 Mängel festgestellt. 5715 Objekte wurden für mängelfrei befunden. Die Prüfungen gliedern sich wie folgt: 1. Revisionen Revisionen wurden in den Landkreisen Bergstraße (begonnene Prüfung aus Vorjahr beendet), Groß-Gerau, Limburg-Weilburg, Main- Kinzig und Werra-Meißner durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 492 Tragkraftspritzen (92 mit Mängeln), 1551 Fahrzeuge (281 mit Mängeln) 488 Feuerwehrhäuser (417 mit Mängeln) sowie 34 Schlauchtürme (24 mit Mängeln) überprüft. Die meisten Beanstandungen bei den Fahrzeugen ergaben sich, wie schon in den Vorjahren, durch mangelnde Ladungssicherung und überalterte Reifen. Während die Mängel bei Reifen rückläufig waren, so waren erneut vermehrte Überschreitungen der zulässigen Gesamtmasse zu verzeichnen. Prozentual hielt sich in einem Landkreis die Anzahl der bemängelten Bereifungen und die Gewichtsüberschreitungen die Waage. Im Endeffekt betrug die Quote der bemängelten Fahrzeuge 18,1 %. Mit 14,9 % beanstandeter Fahrzeuge wurde im Landkreis Bergstraße das beste Prüfungsergebnis erzielt. Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse: Bei Verdacht einer Überladung werden die Fahrzeuge mit gefülltem Löschwasserbehälter (sofern vorhanden) und vollem Kraftstoffbehälter verwogen. Anschließend werden pro vorhandenem Sitzplatz 90 kg hinzugerechnet und mit der im Fahrzeugschein eingetragenen zulässigen Gesamtmasse verglichen. Ergeben sich Überladungen, so werden die Fahrzeuge bis zu einer durchgeführten Gewichtsreduzierung generell als „nicht einsatzbereit“ eingestuft. Dieser Mangel ist ohne Kosten leicht abzustellen, da die Fahrzeuge in den Herstellerwerken mit einer ordnungsgemäßen Gewichtsbilanz abgenommen werden. Leider sind sich viele Personen scheinbar immer noch nicht darüber im Klaren, welche rechtlichen Folgen aus Überladung resultieren können, besonders wenn es bei einem Unfall zu Personenschäden kommt. Um alle Beteiligten, insbesondere die Fahrer, vor schwerwiegenden Rechtsfolgen zu bewahren, achtet der Technische Prüfdienst sehr genau auf mögliche Überladungen. Trauriger Spitzenreiter bei den überladenen Fahrzeugen im letzten Jahr war übrigens ein MTF mit 500 kg Überlast! Sehr oft werden diese Fahrzeuge, die eigentlich zum Personentransport angedacht Bild 1: Nicht nur, dass das MTF überladen wurde, auch die Lagerung und der Transport des Stromerzeugers entspricht nicht den gültigen Vorschriften. sind, zusätzlich auch noch zu „Gerätewagen“ umfunktioniert und missbraucht. Hieraus resultieren dann zum Teil auch erhebliche Gewichtsüberschreitungen, wie im Bild 1 beispielhaft zu sehen. Ferner dürfen Geräte mit Verbrennungsmotor ohnehin laut Norm bzw. UVV nur in Geräteräumen gelagert werden, die ständig be- und entlüftet werden. Somit entspricht die Lagerung und der Transport eines Stromerzeugers im Laderaum eines MTF nicht den gültigen Vorschriften. Immer wieder nachlässig behandelt: Ladungssicherung Im Bereich der Ladungssicherung ist immer wieder festzustellen, dass gerade die Dachbeladung sehr nachlässig behandelt wird. Hierbei ist zu bedenken, dass andere Verkehrsteilnehmer durch vom Fahrzeugdach herabfallende Ausrüstungsgegenstände erheblich gefährdet oder auch verletzt werden können. Auch die Sicherung von zusätzlich in den Geräteräumen verlasteten Ausrüstungsgegenständen war in vielen Fällen verbesserungswürdig. Da die Verantwortung zunächst auch hier 8 Florian Hessen 4/5 2011
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