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der Hersteller nicht erkannt worden sind. Die Qualität muss stimmen: Das Land Hessen beteiligt sich durch seine Zuwendungen auch finanziell an der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Der Technische Prüfdienst soll mit seinen Abnahmeprüfungen auch dazu beitragen, das hohe Qualitätsniveau, und damit Zuverlässigkeit und Langlebigkeit von Feuerwehrfahrzeugen zu sichern. Im Berichtsjahr kam es zu 5 Abbrüchen der Fahrzeugabnahmen. Ursächlich hierfür waren zur Abnahme gemeldete Fahrzeuge, die nicht fertig gestellt waren und somit als nicht abnahmebereit eingestuft wurden, erhebliche Überschreitungen der zulässigen Gesamtmasse oder gravierende Mängel. Die dadurch erforderlich werdenden Nachabnahmen sind kostenpflichtig zu Lasten der Aufbauhersteller. Insgesamt 296 Fahrzeuge und Geräte wurden im Jahr 2010 in den Herstellerwerken und an den Standorten abgenommen. Die Abnahmen gliedern sich wie folgt: 10 KdoW, 23 MTF bzw. PKW, 21 ELW 1, 2 GW-L, 10 GWL1, 4 GW-L2, 2 sonstige GW, 1 GW-AS, 24 LF 10/6, 3 HLF 10/6, 1 LF 16/12 (nach Umbau), 14 LF 20/16, 16 HLF 20/16, 1 HTLF 20/25, 9 StLF 20/25 bzw. TLF 20/25, 4 TLF 20/40, 3 TLF 20/40-SL, 1 TSF, 1 KLF, 34 TSF-W, 2 RW, 1 VRW, 1 WLF, 3 Abrollbehälter, 4 DLA (K) 23/12, 2 DLA (K) 18/12, 1 Boot incl. Trailer, 1 ATV (All-Terrain-Vehicle) und 13 Fahrgestelle für die Landesbeschaffungsaktion für TSF und TSF-W. Für den Katstrophenschutz des Landes Hessen erfolgte die Abnahme von 78 KTW-B und 6 RTB 2. Dazu kamen noch 5 Nachabnahmen von Fahrzeugen, die beim ersten Mal durchgefallen waren und 5 Gebrauchsabnahmen am Standort. Bei den LF 10/6 und TSF-W spiegelt sich die zentrale Landesbeschaffung wieder. Die meisten bereits erwähnten MTF wurden an den Standorten abgenommen, da es sich hier üblicherweise um Eigenbauten der Feuerwehren handelt. Die hier zur Verwendung kommenden Fahrzeuge werden zum Großteil von den Feuerwehrvereinen als Gebrauchtfahrzeuge beschafft und dann in Eigenleistung ausgebaut. 6. Beratungen Die Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes wurden zu 57 Beratungen vor Ort gebeten. 17 davon wurden im Bereich Fahrzeugbeschaffungen, 34 Beratungen zu Um- bzw. Neubaumaßnahmen bei Feuerwehrhäusern, sowie 6 Beratungen allgemeiner Art durchgeführt. Bedingt durch die häufigen Normänderungen an Fahrzeugen wird der Beratungsbedarf im Bereich Ersatzbeschaffungen immer höher. Auch greifen die Städte und Gemeinden bei Um- oder Neubauten im Bereich Feuerwehrhäuser verstärkt auf den Technischen Prüfdienst zurück. Die meisten Beratungen werden aber im Rahmen der Revisionen durchgeführt und sind hier nicht explizit aufgeführt. Eine feste Größe im Bereich der Beratung stellt auch das Mitwirken eines Prüfers an den Gerätewartseminaren an der Landesfeuerwehrschule dar. Dies ist die beste Gelegenheit, von vorn herein Unklarheiten zu beseitigen und somit spätere Fehler bzw. Mängel zu vermeiden. Stickerei - Näherei - Druckerei Denken Sie an Ihre Fahnenweihe und an Ihren Jubiläumsbedarf Karlsruher Fahnenfabrik GmbH · Lachenweg 22 · 76139 Karlsruhe · Tel. (0721) 68 63 55 · Fax (0721) 67675 Restaurierung wertvoller Traditionsfahnen Abschließend möchten sich alle Prüfer bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden für die durchaus gute und erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Sicherlich gab es in dem einen oder anderen Fall auch Meinungsverschiedenheiten, hier ist dann Fingerspitzengefühl von allen Beteiligten gefragt. Im Endeffekt geht es aber letztendlich nur um eines: Die Sicherheit der für die Städte und Gemeinden ehrenamtlich Tätigen, die in ihrer Freizeit den Kommunen einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Text und Bilder: Matthias Rohn Florian Hessen 4/5 2011 11


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