FLORIAN HESSEN, Ausgabe 2/2019

FLORIAN 2 | 2019 27 IM FOKUS und Betreuer der Kindergruppe tätig werden bzw. diese als Helfe- rinnen und Helfer unterstützen, so sind sie ebenfalls versichert. Für alle aktiven Feuerwehrangehörigen gilt der Unfallschutz zuzüglich der in der UKH-Satzung geregelten Mehrleistungen (finanzielle Zusatzleistungen). Für Betreuerinnen und Betreuer sowie Helferinnen und Helfer (z. B. Eltern), die selbst nicht der Feuerwehr angehören, besteht eben- falls gesetzlicher Unfallschutz, wenn ihnen von der Kommune ein offizieller Auftrag zur Betreuungsarbeit erteilt wurde. Diese Perso- nen unterliegen dabei dem Weisungsrecht der Kommune bzw. des vor Ort von ihr beauftragten Verantwortlichen. Diese Personen sind dann wie Beschäftigte der Kommune versichert. Sollte sich die Kommune unter den genannten Voraussetzungen für den Einsatz von Privatpersonen als Betreuerinnen und Be- treuer bzw. Helferinnen und Helfer entscheiden, benötigt die UKH nach einem Unfall in jedem Fall eine gesetzliche Unfallan- zeige. Die UKH wird den Fall prüfen und über das Vorliegen eines Versicherungsfalls entscheiden. Es wird immer der konkre- te Einzelfall beurteilt. Welche Tätigkeiten sind versichert? Alle Aktionen und Tätigkeiten innerhalb der Kinderfeuerwehr wer- den vom Unfallschutz der UKH umfasst: die Gruppenstunden ebenso wie die Teilnahme an Ausflügen, der Besuch des nächsten Spielplatzes, des Schwimmbades oder sogar die Teilnahme an ei- ner Auslandsreise. Auch gemeinsame Übungen mit der Jugendfeu- erwehr oder den aktiven Einsatzkräften stehen unter Versiche- rungsschutz. Voraussetzung ist immer, dass die Veranstaltung vom Verantwort- lichen der örtlichen Feuerwehr genehmigt worden ist. Die Betreuerinnen und Betreuer haben hier die besondere Verant- wortung, den Entwicklungsstand und das Alter der einzelnen Kin- der in der Gruppe zu beachten und die Veranstaltung entspre- chend zu planen. Die Handreichung für Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren des Landesfeuerwehrverbands Hessen enthält Empfehlungen und Tipps für die praktische Umsetzung der Arbeit in und mit den Kindergruppen. Auch die Hin- und Rückwege zur Kinderfeuerwehr stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gerne unterstützt sie die UKH mit Material zur Verkehrssicherheit (www.ukh.de , Webcode U515 und www.molli-und-walli.de ). Was passiert nach einem Unfall? Nach einem Unfall greifen sofort die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter des Bereichs Reha und Entschädigung der UKH ein: Sie Helm auf und aufgepasst! Die Feuerfüchse Weilmünster zu Besuch bei der Jugendverkehrsschule.

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