FLORIAN HESSEN, Ausgabe 6/2018

Seit 2016 werden Feuerwehrhäuser, in wel- chen die Schutzkleidung in der Fahrzeug- halle aufbewahrt und Dieselmotoremissionen ausgesetzt wird, mit dem Status „unver- züglicher Handlungsbedarf“ bewertet. We- nig Ermessenspielraum besteht bei er- kennbarer Schimmelbildung. Hier erfolgt eine sofortige Nachricht an die Brandschutz- aufsicht und die Unfallkasse Hessen. Trotz- dem ergaben die Prüfungen, dass diese Mängel, beispielsweise die Stellplatzgröße oder die Unterbringung der Schutzkleidung in der Fahrzeughalle, in einigen Fällen be- reits seit mehr als zehn Jahren bekannt sind. Zudem mussten zum Teil Ordnung und Sauberkeit beanstandet werden. Die Prüfer nehmen dabei auch die persönli- che Schutzausrüstung der Feuerwehrange- hörigen in Augenschein und stellten fest, dass der Pflege der Schutzkleidung teilwei- se wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Prüfung elektrischer Betriebsmittel: Als ver- besserungswürdig erwiesen sich zum wie- derholten Mal die Prüfungen der elektri- schen Betriebsmittel, die in vielen Fällen überhaupt nicht durchgeführt wurden. Im Bereich der jährlich zu prüfenden ortsver- änderlichen elektrischen Betriebsmittel stellten die Prüfer fest, dass die im Feuer- wehrhaus befindlichen Geräte, die nicht unmittelbar dem Einsatzdienst dienen, häufig sehr vernachlässigt werden. Gene- rell sind alle ortsveränderlichen elektri- schen Betriebsmittel, die im Feuerwehr- dienst eingesetzt werden, prüfpflichtig. Gemäß DGUV-Vorschrift 3 und der DGUV- Information „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ ist diese Prü- fung jährlich durch eine Elektrofachkraft durchzuführen. Weiterhin sehr nachlässig wird nach wie vor die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen gehandhabt. Auch dies ist gene- rell eine Aufgabe der Kommunen als Ge- bäudeeigner und muss alle vier Jahre von einer Elektrofachkraft durchgeführt wer- den. In wenigen Fällen wurden dabei Prüf- nachweise vorgelegt, aus denen von der Elektrofachkraft festgestellte gravierende Mängel zu entnehmen waren, die nach ei- nem längeren Zeitraum noch nicht besei- tigt waren. Insgesamt sank die Mängelquote bei den Feuerwehrhäusern von 94 Prozent 2012 um rund vier Prozentpunkte, lag mit etwa 90 Prozent aber immer noch sehr hoch. Schlauchtürme: Die Beanstandungen bei den Schlauchtürmen ergaben sich haupt- sächlich durch Aufstiegs- und Aufhängevor- richtungen, die nicht den gültigen Vor- schriften entsprachen bzw. für welche kei- ne Prüfung nachgewiesen wurde. Gefahrstoffmessgeräte: Mehr als 2.000 Prüfungen Zweimal im Jahr werden die landeseigenen und kommunalen Kernstrahlungsmessgeräte durch die sachkundigen Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes geprüft. Hinzu kommen noch die vom Land Hessen be- schafften tragbaren Gasmessgeräte, die ebenfalls zweimal pro Jahr kalibriert und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden müssen. Insgesamt waren hier 2 $ 5 , 5 + 1 # $ 7 ( $ 1 ( 2(1 0 )( 6

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