FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4/2017

FLORIAN 5 | 2017 35 IM FOKUS nach Ansicht vieler Experten höchste Zeit für eine Überarbeitung. Zukünftig soll die FwDV 2 dem Erwerb von Kompetenzen dienen und praxisnah sein – oder wie es der britische Philosoph Herbert Spencer treffend formulierte: „Das große Ziel der Ausbildung ist nicht Wissen, sondern Handeln.“ Vor diesem Hintergrund erteilte der Ausschuss Feuerwehrangele- genheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) im Februar 2016 der „Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften“ den Auftrag, eine neue FwDV 2 zu erstellen. Um von Beginn an die Feuerwehrbasis miteinzubeziehen, bedient sich die Projektgruppe in allen Bundesländern sogenannter Regionalkonferenzen. In Hessen fanden diese Konferenzen an der Hessischen Landes- feuerwehrschule in Kassel, in Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis) und in Michelstadt (Odenwaldkreis) statt. An den Tagungen nah- Wir sprachen mit Herrn Erwin Baumann, dem Direktor der Hessischen Landesfeuerwehrschule, über die Neufassung der FwDV 2: 1. S IND S IE MIT DEM V ERLAUF DER R EGIONALKONFERENZEN ZUFRIEDEN ? Die Hessische Landesfeuerwehrschule und der Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe des Landesfeuerwehrverbandes Hessen haben die drei Regional- konferenzen gemeinsam durchgeführt. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ablauf, den Ergebnissen und der hervorragenden Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss. Die Teilnahme der vielen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden hat ge- zeigt, dass das Thema Neufassung der FwDV 2 und damit der „Ausbildung“ in der Feuerwehr eine hohe Bedeutung bei den Feuerwehren hat. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben engagiert mitgearbeitet und ihre Erfahrungen mit in die Diskussion eingebracht. Die Mitarbeit aller war hervorragend. Viele Vorschläge und Ideen wur- den eingebracht. 2. W ELCHE I MPULSE KOMMEN AUS DEN F EUERWEHREN ? Von den Feuerwehren wurde das Thema Modularisierung und Flexibilisierung der Ausbildung häufig genannt. Der Einsatz neuer Medien, insbesondere von e-Learning- Angeboten, wurde als Möglichkeit der Entkoppelung von persönlichen Verfügbarkei- ten und den Ausbildungsangeboten gefordert. Häufig wurde die Frage der Anerken- nung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die in der Jugendfeuerwehr erworben wurden, für die Tätigkeit in der Einsatzabteilung aufgeworfen. 3. W O DRÜCKT DIE F EUERWEHREN DER SPRICHWÖRTLICHE S CHUH , WENN ES UM DIE F W DV 2 GEHT ? Von einigen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden wird die aktuelle FwDV 2 als zu starrer Rahmen empfunden, der wenig flexibel ist. 4. K ANN MAN SCHON SAGEN , WELCHE A USWIRKUNGEN DIE NEUE F W DV 2 AUF DIE A USBILDUNG DER F REIWILLIGEN F EUERWEHREN HABEN WIRD ? Wir stehen erst am Beginn des Prozesses, insofern sind hierzu keine sicheren Aussa- gen möglich. Durch die Umsetzung der fünf genannten Eckpunkte, die in den Regio- nalkonferenzen auch bestätigt wurden, ist allerdings die Richtung der Veränderung vorgeben. Welche konkreten Veränderungen es geben wird, können wir allerdings erst am Ende des Prozesses sagen. Das Gespräch führte Matthias Haaß. Im Gespräch mit Erwin Baumann über die Neufassung der FwDV men Kreisausbilder, Vertreter der Feuerwehrverbände, Kreis- brandinspektoren sowie in Kassel ein Großteil der Lehrkräfte der Landesfeuerwehrschule teil. In Kleingruppen bearbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenzen fünf vom AFKzV und der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften zur Struktu- rierung der Diskussion vorgegebene Eckpunkte: – Die Ausbildung soll insgesamt flexibler gestaltet werden. – Die Vorschrift soll sich künftig noch mehr an der Praxis orientie- ren. – Die Neufassung der Vorschrift soll der geänderten gesellschaft- lichen Realität Rechnung tragen. – Die Vergleichbarkeit der Ausbildung zwischen verschiedenen Bildungsanbietern soll erleichtert werden. – Ausrichtung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Gesamtergebnisse aus allen Regionalkonferenzen werden nun ausgewertet und gebündelt an die Projektgruppe Feuerwehr- Dienstvorschriften weitergegeben. Nach derzeitigem Stand ist frühestens im ersten Halbjahr 2020 mit der neuen FwDV 2 zu rechnen. T EXT : M ATTHIAS H AASS B ILDER : HLFS Bei den Regionalkonferenzen wurde in Kleingruppen intensiv über die möglichen Inhalte einer neuen Feuerwehr-Dienstverordnung 2 diskutiert.

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