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Vorgabe vom Land Hessen ist derzeit nicht geplant. In den Kreisen geben die Kreisbrandinspektoren und die Unteren Katastrophenschutzbehörden weitere Informationen und Anweisungen zur Vorgehensweise. Die Florix-Ansprechpartner sind in das Arbeiten mit der Datenbank unterwiesen worden. Sollten Suchbegriffe fehlen und in die Datenbank aufgenommen werden müssen, so steht das Hessische Ministerium des Innern und für Sport per E-Mail unter klaus.hahn@hmdis.hessen.de oder Tel. 06 11 / 3 53–14 15 gerne zur Verfügung. Text: Klaus Hahn, HMdIS Foto: Bergwacht Darmstadt- Dieburg ANZEIGE Auch Sondereinheiten können in der Datenbank hinterlegt werden. Feuerwehren oder im HKatSZL, sondern bei anderen Organisationen, Firmen oder Privatpersonen befinden, geben die Unteren Katastrophenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städten ein. Damit schließt sich die Verbindung zu deren Katastrophenschutzplänen. Sondereinsatzmittel und -einheiten, die außerhalb von Hessen stationiert und von landesweiter Bedeutung sind, z.B. der Stickstoffverdampfer bei der Berufsfeuerwehr Würzburg, erfasst das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Anforderung Im Regelfall erfolgt die Anforderung von Sondereinsatzmitteln und -einheiten ausschließlich über die zuständige Leitstelle. Um bei einer Suche nicht eine Ergebnis-Liste mit einer Vielzahl von nicht verwertbaren Angaben zu erhalten und um eine gute Übersichtlichkeit zu bewahren, werden neben der Einhaltung von Mindestmengen und -größen auch die Einhaltung weiterer Kriterien bei der Eingabe gefordert: 1. Keine Eingabe von Normbeladung genormter Einsatzfahrzeuge; – keine Eingabe des auf einem Fahrzeug verladenen 8 kVA-Stromerzeugers, aber Eingabe der im Lager stehenden drei 8 kVA-Stromerzeuger, – keine Eingabe von 500 Liter MB-Schaummittel des TLF 24/50, aber Eingabe der eingebauten Pulverlöschanlage P 250. 2. Keine Eingabe von Einsatzmitteln oder Einheiten nach dem Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen, die jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt besitzt; – keine Eingabe des GW-Dekon P, aber Eingabe der ABDekon oder der AB-Sandsackfüllmaschine. 3. Eingabe nur, wenn die Menge (Anzahl der Packungen, Kanister, Liter, Kilogramm etc.) von einsatztaktischer Bedeutung ist; – keine Eingabe von 20 Liter alkoholbeständigen Schaummitteln, aber Eingabe von 20 Liter Desinfektionsmitteln. Ein guter Einstieg zur Belebung der Datenbank können die Sondereinsatzmittel und -einheiten zu Hochwasserschutzeinsätzen sowie Schaummitteln und Sonderlöschmitteln sein. Eine Ausdehnung und Erweiterung auf andere Themenbereiche ist jederzeit möglich. Eine FLORIAN HESSEN 03/2015 11


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