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Gefälschte Gebührenbescheide Vorsicht vor Betrügern bei Vereinsgründung ■ Elbmarsch In Zeiten leerer Kassen haben viele Städte und Kommunen nur beschränkt finanzielle Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz zur Verfügung. Vielerorts gibt es oder werden zweckgebundene Fördervereine gegründet. Doch so eine Gründung will wohl überdacht sein, denn die Mitglieder der Feuerwehren sind selten mit dem Vereinsrecht und den gesetzlichen Vorgaben vertraut. Der Gang zum Notar und die Eintragung ins Vereinsregister stehen an. Hier setzen Betrüger, oft aus Osteuropa, an. Mit amtlich aussehenden Schreiben fordern sie Gebühren für angeblich notwendige Eintragungen in Gewerbe oder Auskunftsdateien ein. Zumeist werden hier enge Fristen von sieben Tagen oder weniger gesetzt, um nur wenig Zeit zu lassen, die Richtigkeit der Forderungen zu überprüfen. Woher bekommen sie die Daten? Denn meistens treffen diese Schreiben punktgenau zur bevorstehenden Eintragung ins Vereinsregister ein. So entsteht der Eindruck, nur Dieses Schreiben mit Zahlungsaufforderung erhielt die Samtgemeinde Elbmarsch bei Vereinsgründung. noch diese Gebühr begleichen zu müssen, um die gewünschte Eintragung zu erreichen. Aber Achtung: Die Eintragung eines gemeinnützigen Vereins ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes ist kostenlos, sofern das Finanzamt die Gemeinnützigkeit zuvor bestätigt hat. Die Amtsgerichte veröffentlichen einige Tage vor der eigentlichen Eintragung die Daten des künftigen Vereins in ihrem Informationssystem. Diese sind für jeden und somit auch für Betrüger zugänglich. Feuerwehren und andere Vereinigungen, die planen, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, sollten nicht leichtfertig geforderte Gebühren begleichen und sich solche Schreiben genauestens anschauen. Ist eine IBAN aus dem Ausland angegeben, sollte man misstrauisch werden. Ausländische Konten sind an der Länderkennzeichnung der IBAN zu erkennen. Diese wird mit den ersten beiden Buchstaben der IBAN angegeben. Deutsche Bankverbindungen erkennt man an der Kennzeichnung „DE“. Aber auch bei inländischen Kontodaten sollte man im Zweifel zunächst die Richtigkeit der Forderung beim zuständigen Amtsgericht hinterfragen. In der Samtgemeinde Elbmarsch (Niedersachsen, Landkreis Harburg) erhielt die Feuerwehr Rönne ein solches Schreiben. In letzter Minute konnte die Bank die bereits getätigte Überweisung stoppen. Hier ist auf dem Überweisungsträger ein „BG“ für Bulgarien zu erkennen. Auffällig auch der „halbe“ Bundesadler und die bereits erwähnte, äußerst kurze Zahlfrist. Feuerwehren, die die Gründung eines Fördervereines planen, sollten sich über die anfallenden Gebühren und zu erbringenden Nachweise informieren. Notare und die zuständigen Amtsgerichten geben hier gerne Auskunft. Text und Foto: Lutz Wreide www. giebeler-feuerschutz.de 3000 qm Brandschutztechnik zum Anfassen Auf über 3000 qm präsentieren wir Ihnen das gesamte Programm modernster Brandschutztechnik „zum Anfassen”. Unser umfangreiches Lieferspektrum reicht von der persönlichen Ausrüstung für Feuerwehr und Rettungsdienst über die technische Ausrüstung bis hin zur Feuerwehr-Gerätehauseinrichtung Der Fachlieferant für Feuerlösch- und Sicherheitstechnik 24 h Notdienst 7 Tage Giebeler-Feuerschutz GmbH & Co. KG . Mühlenbergstraße 2-4 . 57290 Neunkirchen . Tel. (02735) 7732-0 . Fax: (02735) 7732-77 . info@giebeler-feuerschutz.de FLORIAN HESSEN 07-08/2014 25


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