Page 26

Florian_06_14

COLD WATER CHALLENGES Innenministerium, Landesfeuerwehrverband und Unfallkasse warnen FLORIAN HESSEN 06/2014 50 Jahre Deutsche Jugendfeuerwehr Virtuelle Chronik geht online Die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) feiert in diesem Jahr ihren 50. Geburtstag und möchte Geschichten hinter der Geschichte erzählen. Eine virtuelle Chronik, gespickt mit persönlichen Anekdoten und interessanten Bildern, gibt Einblick in die ersten 50 Jahre Deutsche Jugendfeuerwehr. „Wir haben uns bewusst gegen das klassische Buch entschieden, das irgendwann ganz hinten im Regal verschwindet. Stattdessen steht ab sofort unsere virtuelle Chronik, in Form eines Zeitstrahls unter www.zeitstrahl. jugendfeuerwehr.de bereit“, erklärt Bundesjugendleiter Timm Falkowski die Idee hinter dem Chronikprojekt. Unter dem Begriff „Zeitgeschichten“ verbergen sich Anekdoten mitten aus dem Jugendfeuerwehr-Geschehen. Durch Anklicken öffnet sich die jeweilige Geschichte und lässt den Leser einen authentischen Blick in 50 Jahre gelebte Jugendarbeit werfen. Des Weiteren ist die virtuelle Chronik gefüllt mit Fotos, Flyern und Plakaten von früher und heute. Diese Chronik soll lebendig sein und bleiben. So ist jeder aufgerufen seine Erlebnisse rund um die Jugendfeuerwehr beizusteuern, um den Zeitstrahl noch weiter wachsen zu lassen. Text- und Bildmaterial kann weiterhin unter geschichten@jugendfeuerwehr. de eingesendet werden. Link zur virtuellen Chronik: www.zeitstrahl.jugendfeuerwehr. de Mehr Informationen zum 50-jährigen Geburtstag der Deutschen Jugendfeuerwehr unter: www.jugendfeuerwehr. de Text und Grafik: Deutsche Jugendfeuerwehr ■ Berlin Spaß und Freude gehören zweifelsfrei zu den wichtigsten Merkmalen einer funktionierenden Kameradschaft und erfolgreichen Arbeit in den Feuerwehren. Die unter dem Begriff „COLD WATER CHALLENGE“ durchgeführten Aktionen können jedoch in einigen Fällen sehr gefährlich sein. So kann bspw. ein Sprung in eiskaltes Wasser eine große gesundheitliche Gefährdung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darstellen. Öffentliche Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen und deren gesamte Ausstattung ist Gemeindeeigentum. Bitte beachten Sie, dass deren Benutzung für private Zwecke oder auch Veröffentlichungen im Namen einer Gemeindefeuerwehr nur mit Zustimmung des Gemeindevorstandes zulässig sind. Hierbei sind auch die Grenzen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes bzw. die entsprechenden Haftungsregelungen zu beachten. Die hessischen Feuerwehren genießen bei den Bürgerinnen und Bürgern ein sehr hohes Ansehen und ihnen wird insbesondere im Bereich der Unfallverhütung eine große Vorbildfunktion in der Öffentlichkeit zuteil. Wir raten dringend von Aktionen ab, bei denen eine Gefährdung von Personen in Kauf genommen, Ausstattung der Feuerwehren zweckentfremdet oder das Ansehen der Feuerwehren in der Öffentlichkeit geschädigt wird. Gunnar Milberg, HMdIS; Dr. h.c. Ralf Ackermann, LFV; Bernd Fuhrländer, UHK ■ Wiesbaden


Florian_06_14
To see the actual publication please follow the link above