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Grundsätzliche Überlegungen Einsatzunterlagen – ein Thema nicht nur für Berufsfeuerwehren (Teil 3) Führungsorganisation (Funkschema) Leitstelle Bereitstellungsraum Rufname: _________________ EA __________________ Rufname: _____________ Digitalf.-Gruppen n. Freigabe: _________ _____________________ _________ _____________________ _________ _____________________ _________ _____________________ _________ _____________________ _________ _____________________ K/G________ K/G________ K/G_______ K/G________ K/G_________ Die ersten zwei Teile der Serie über Einsatzunterlagen sind auf grundsätzliche Überlegungen sowie den Inhalt und Aufbau eingegangen. Der letzte Teil widmet sich der Frage, welche Ein- satzunterlagen für Freiwillige Feuerwehren zum Mitführen bei Einsätzen von Bedeutung sind. Dabei sind solche für Facheinheiten, wie z.B. den GABC-Zug, nicht aufgeführt. Feuerwehrpläne Zu Objekten mit Brandmeldeanlage (BMA) fordern die zuständigen Brandschutzdienststellen der Landkreise im Regelfall mehrere Sätze Feuerwehrpläne. Ein Satz K/G________ EA _________________ Rufname: _____________ Einsatzleitung Rufname: _________________ K/G________ EA __________________ Rufname: _____________ 4-m-Kanäle nach Freigabe: ___ G/U Betriebskanal ___ G/U Reservekanal ___ W/O Reservekanal 377 W/O Fü.Kanal (Messen/Helic.) 510 W/U Marschkanal / Bereitstell. 2-m-Kanäle, verfügar: 53 W/U Betriebskanal 31 W/U Führungskanal TEL 50 W/U ________________________ 51 W/U ________________________ 55 W/U ________________________ 56 W/U ________________________ EA __________________ Rufname: _____________ EA __________________ Rufname: _____________ wird auch der Feuerwehr zur Verfügung gestellt, der als Einsatz-unterlage mitgeführt werden kann. Feuerwehrpläne anderer wichtiger Objekte ohne BMA sollten ebenfalls mitgeführt werden. Alarm- und Einsatzpläne Mitgeführt werden sollten Alarm- und Einsatzpläne: •der Landkreise nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 HBKG für die Gewährung nachbarlicher Hilfeleistung innerhalb und über die Grenzen des Kreisgebietes hinaus, soweit sie für einen Einsatz vor Ort von Bedeutung sind, • der eigenen Kommune, ggf. von der Feuerwehr selbst erstellte Pläne, •Gefahrenabwehrpläne nach der Seveso-II-Richtlinie der Betriebe; ggf. ist ein Extrakt zu erstellen, da nicht alle Informationen für die Feuerwehr von Interesse sein werden, • temporär gültige Pläne, z.B. von Volksfesten und Sportveranstaltungen. Weiter können je nach Gemeinde/ Stadt folgende Alarm- und Einsatzpläne sowie Vorschriften von Bedeutung sein: •Waldbrandeinsatzpläne, Waldbrandbekämpfungserlass, •die Regelung zum „Einsatz von Luft-/Hubschrauber gestützter Berg- und Höhenrettung, sowie über die Alarmierung und Anforderung“, •Leitfaden „Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG“ mit Zuwegekarten und Einsatzmerkblätter, •Übersicht des zugewiesenen Einsatzabschnittes auf der Bundesautobahn nach § 23 HBKG mit Kilometrierung und Betriebszufahrten, •Alarm- und Einsatzplan zu Bundeswasserstraßen, •kommunale Hochwassereinsatzpläne und die entsprechenden „Zentralen Hochwasserdienstordnungen“ des Landes Hessen, •Bedienungsanleitungen für besondere Geräte. 12 FLORIAN HESSEN 06/2014


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