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Hinweis zu Dienstzeiten Frage zur Anerkennungsprämie FLORIAN HESSEN 05/2014 In letzter Zeit kam immer wieder eine Frage zur Berechnung der Dienstzeiten für die Anerkennungsprämie auf: Können Schwangerschaftszeiten Dienstzeit sein? Grundlage für die Verleihung der Anerkennungsprämie ist der seit 01. Januar 2011 geltende Erlass, mit dem das Land Hessen langjährige Dienste von zehn, zwanzig, dreißig und vierzig Jahren in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren würdigt. Die zu berücksichtigenden Dienstzeiten sind unter Nr. 2.1 des Erlasses geregelt. Darin heißt es: „Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie ist eine aktive pflichttreue Dienstzeit in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Hessen“. Es ist nur festgelegt, dass Zeiten, in denen kein Dienst in einer Einsatzabteilung geleis- tet wird, als Unterbrechung gelten und die Dienstzeit nach Rückkehr in den Einsatzdienst weiterläuft. Die Anerkennungsprämie soll langjähriges Engagement in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren würdigen. Unabhängig vom Geschlecht zählen hierzu zum Beispiel auch theoretische Ausbildungsveranstaltungen, Kinder und Jugendarbeit oder Objektbegehungen, aber auch rückwärtige Einsatzdienste wie zum Beispiel Funk oder die Versorgung der Einsatzkräfte. Insofern können natürlich auch Frauen während ihrer Schwangerschaft Einsatzdienst leisten. Bei allen Tätigkeiten sind jedoch für Schwangere die §§ 3 und 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu beachten. Die Beurteilung, ob eine Einsatzkraft anrechenbare Dienstzeiten auch während einer Schwangerschaft geleistet hat, obliegt allein der zuständigen Gemeinde. Diese bestätigt mit ihrem Antrag, dass die Voraussetzungen des Erlasses erfüllt sind. Der Erlass kann heruntergeladen werden auf der Internetseite des HMdIS unter www. hmdis.hessen.de ➝ Sicherheit ➝Feuerwehr ➝Infothek Text und Foto: HMdIS ■ Wiesbaden In 2013 verliehene Brandschutzehrenzeichen für Verdienste oder mutiges und entschlossenes Verhalten Silbernes Brandschutzehrenzeichen am Bande für besondere Verdienste: Klaus Susebach Witzenhausen Marcell Büttner Ebsdorfergrund Fred Babel Frankfurt am Main Gerhard Suchomel Frankfurt am Main Torsten Greiff Frankfurt am Main Friedrich Wilhelm Lamp Frankfurt am Main Wilfried Golde Gemünden (Wohra) Melinda Fleckner Frankfurt am Main Stefan Ziegler Frankfurt am Main Frank Brunst Wolfhagen Johann Heinrich Berghöfer Münchhausen Silbernes Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz: Wolfgang Reinhardt Hofheim Thomas Swoboda Wolfhagen Reinhard Siebert Schauenburg Silbernes Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung: Karl-Heinz Baberuxky Borken Marc Kühnel Birkenau Goldenes Brandschutzehrenzeichen am Bande für hervorragende Verdienste: Karl Rack Limeshain


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