tenbankprogramm freundlicherweise kostenfrei zur Verfügung. Die Messpunkte stellt das Innenministerium auf dem BOS-Infoportal ein. Von dort können die unteren Katastrophenschutzbehörden die entsprechenden Daten herunterladen und in ihrem Zuständigkeitsbereich verteilen (GABC-Messzentrale; Strahlenspürtruppfahrzeuge, ABCErkunder). Eingreifrichtwerte Grundlegend soll der Einsatztoleranzwert (ETW) nach vfdb 10/01 verwendet werden. Der ETW beschreibt die Maximalkonzentration von Stoffen in der Luft, unterhalb derer Einsatzkräfte vier Stunden ohne Atemschutz tätig werden können. Wenn dieser Wert für den entsprechenden Stoff nicht verfügbar ist, soll der Acute Exposure Guideline Level 2 (4)-Wert (AEGL2(4)) verwendet werden. Dieser ist die luftgetragene Stoffkonzentration (ausgedrückt in ppm oder mg/m³), oberhalb der vorhergesagt wird, dass die Bevölkerung irreversible oder andere schwerwiegende, lang andauernde Gesundheitseffekte erleiden kann oder bei der die Fähigkeit zur Flucht beeinträchtigt sein kann. Probenahme Bei radiologischen Lagen ist das mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie abgestimmte Verfahren zur Probenahme bei radiologischen Zwischenfällen zu verwenden. Die dazugehörigen Probenahmeanleitungen sind in Anlage A 5 beschrieben. Bei biologischen oder chemischen Probenahmen wird auf das Probenahmekonzept Probenahme einer zähflüssigen Substanz. des Bundes (Forschung im Bevölkerungsschutz Band 5) unter Verwendung der Probenahmerucksäcke, wie sie auch auf den Gerätewagen Strahlenspürtrupp und den ABC-Erkundern verlastet sind, zurückgegriffen. Bei all diesen Probenahmen finden das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der Hessische Gefahrgutausnahmeerlass Anwendung. Herausgabe von Messdaten Informationen über Ergebnisse von Gefahrstoffnachweisen und Proben sind Personen auf Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) zu erteilen. Der Antrag ist bei der Kommune oder dem Kreis einzureichen, die die Einsatzleitung hat. Innerhalb eines Monats und nach rechtlicher Prüfung auf Zulässigkeit des Antrags hat die antragstellende Person Anspruch auf die Informationen. Es besteht somit für die Einsatzleitung keine Verpflichtung, unverzüglich einem (mündlichen) Antrag auf Informationen über Mess-Ergebnisse nachzukommen. Auch besteht generell kein Anspruch auf eine ungeprüfte Herausgabe von Rohdaten. Der im Hessischen Umweltinformationsgesetz geforderten unverzügliche Unterrichtung der betroffenen Öffentlichkeit im Fall einer unmittelbaren Bedrohung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt kommt die Einsatzleitung durch Rundfunkwarnungen, Sirenen und ggf. Fahrten mit Lautsprecherfahrzeugen ausreichend nach. Der Landesbeirat für den Brand- und Katastrophenschutz hat in seiner Sitzung am 8. März 2013, der Dienstvorschrift einstimmig zugestimmt und ihre Einführung empfohlen. Das Innenministerium hat die Inhalte der KatSDV 510 HE den Leiterinnen und Leitern der Brand- und Katastrophenschutzdiesntstellen der Landkreise und kreisfreien Städte am 28.08. 2013 in Fulda und den GABC-Zugführern am 31.08.2013 in Gernsheim präsentiert. Die Unteren Brand- und Katastrophenschutzbehörden, GABC-Messzentralen und GABC-Züge haben die KatSDV 510 HE bei der Brandschutzaufsichtsdiensttagung Anfang November bereits in Papierform erhalten. Zukunft Für den Herbst 2014 sind größere Übungen über die Landkreisgrenzen hinaus vorgesehen, um das Zusammenspiel der Einheiten zu üben und eventuell bestehenden Anpassungsbedarf zu ermitteln. Darüber hinaus wird mit Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis und sobald die aktualisierten Rahmenempfehlungen zum anlagenexternen Notfallschutz der Strahlenschutzkommission vorliegen, der A-Teil sicher noch einmal angepasst werden müssen. Die KatSDV 510 soll regelmäßig und bedarfsgerecht aktualisiert bzw. fortgeschrieben werden. Daher ist sie nicht als Buch erschienen, sondern in einem flexiblen Ringbuchordner. Die Dokumente sind zudem online verfügbar, so dass sie schnell aktualisiert werden können. Die KatSDV 510 HE mit Anlagen ist auf den Internetseiten der Hessischen Landesfeuerwehrschule und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Verfügung gestellt. www.hmdis.hessen.de ➔ Sicherheit ➔ Katastrophenschutz ➔ Infothek Text: Dr. Stefan Lugert / Klaus Hahn, HMdIS Fotos: Jens Christiansen, HMdIS NEU Drehleiter ohne Korb Drehleiter (DL) Zwei an die Buchstaben DL (Drehleiter ohne Korb) angehängte, durch Bindestrich verbundene Zahlen bezeichnen die Nennrettungshöhe in m und die Nennausladung in m. (Definition DIN 14033) 566 HubrettungsfahrzeugeBesatzung: Trupp 1/2 Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr Drehleitern Drehleitern) mit DIN EN kombinierten 14043 Bewegungen (Automatik-Maschine mit einem Hubrettungssatz in Form eines Auslegers, der auf einem selbstfahrenden Fahrgestell montiert ist. Der Fahrgestellmotor liefert die für die gesamte Bedienung notwendige Energie. Bei Leitern mit kombinierten Bewegungen sind mindestens die BewegungenA ten/Senken, Ausfahren/Einfahren und Drehen re ständigen Kontrolle der Bedienperson gleichzeiti Drehleiter). Es gibt keine Winkelbegrenzung der Bezeichnungen: DLA 23/12 DLA (K) 23/12 DLA 18/12 DLA (K) 18/12 DLA 12/9 DLA (K) 12/9 Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr gungenAf nrec i r Drehleitern mit aufeinander folgenden (sequenziellen) Bewegungen (Halbautomatik-Drehleitern) DIN EN 14044 w i 4 g e n n hb Maschine mit einem Hubrettungssatz in Form eines Ausleg einem selbstfahrenden Fahrgestell montiert ist. Der Fahrze die für die gesamte Bedienung notwendige Energie. Die Ein gungen können nicht gleichzeitig ausgeführt werden tik-Drehleiter). Es gibt keine Winkelbegrenzung der Drehb Bezeichnungen: DLS 23/12 DLS (K) 23/12 DLS 18/12 DLS (K) 18/12 DLS 12/9 DLS (K) 12/9 Drehleiter mit Korb (DLK) Zwei an die Buchstaben DLK (D Korb) angehängte, durch Bindest dene Zahlen D bezeichnen die t Nennre e in m und die Nennausladung in m. (Definition DIN 14033) 6666 19351935 Truppmannausbildung F wDVDVDV wDV 18. 8. Das Standardwerk! Bestellen Sie jetzt die neue 18. Auflage! t sich viel besser kleine Keile, die am Feuerwehrhelm hinter der Spannvorrichtung für das Helmvisier eingeklemmt Keile am Feuerwehrhelm können hilfreich sein 4. Bei starker Verqualmung nehme man einen Axtstiel oder ein Stück Dachlatte und stoße wie mit einem Spazierstock vor sich her, um festzustellen, ob überhaupt noch 457 werden und dort immer greifbar sind. 3. Bei Verqualmung stets flach auf dem Boden in gebückter oder kriechender Haltung vorgehen. Abgesehen davon, dass sich dort die besser atembare Luft befindet, ist dort wegen besserer Sichtverhältnisse auch die Orientierung günstiger und somit das Vorgehen unfallsicherer. eine betretbare Unterlage vorhanden ist. www.wenzelverlag.de Wenzel Verlag · Am Krekel 47 · 35039 Marburg l l d Mail: redaktion@wenzelverlag.de www.wenzelverlag.de die Scheinwerfer und Arbeitsscheinwerfer der Einsatzfahrzeuge hilfreich sein. Hinsichtlich der Leitungslänge sind die bekannten Grundsätze bei der Ausleuchtung der Einsatzstelle Flutlichtstrahler dürfen nicht in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden. Flutlichtstrahler nicht anspritzen, nicht werfen und Er-r Nach dem Ausschalten muss der Flutlichtstrahler mindestens 10 Minuten abkühlen, bevor er abgebaut 647 baren Stativ verbunden wird, dienen dem großflächigen Ausleuchten von Einsatzstellen. Bevor das Stativ ausgezogen wird, ist an ihm nötigenfalls die Sturmverspannung anzubringen. In besonders gelagerr-r ten Fällen können auch zu beachten. schütterungen vermeiden. und auf dem Fahrzeug verlastet wird. Deshalb sollten auch schwach radioaktive Quellen niemals mit der Hand angefasst werden. Es sind stets Werkzeuge zu verwenden, die einen möglichst großen Abstand zur Strahlenquelle sicherstellen. Auch so kann beim Bewegen von radioaktivem Gut Abstand gehalten werden. Die Zeitdauer, die der Einzelne einer äußeren Bestrahlung ausgesetzt wird, ist möglichst kurz zu halten (z. B. durch rechtzeitige Ablösung). Von den Einsatzkräften ist jede vorhandene Deckung (z. B. Mauern, Erdwälle) zu nutzen oder eine behelfsmäßige Abschirmung (z.B. Bleiziegel, Mauerwerk) herzustellen, um nicht der vollen Strahlenintensität ausgesetzt Müssen radioaktive Stoffe aus dem Gefahrenbereich gebracht werden, so sind sie in geeigneten Aufbewahrungs oder Abschirmbehältern zu bergen und zu sichern. 753 zu sein. 757 7 Kurzum, es entsteht eine Kettenreaktion, nämlich die Kettenreaktion der Kernspaltung, die schlagartig abläuft f und bei der eine ungeheuere Menge Energie frei wird. Welche Wirkung haben atomare Kampfmittel? Aus den vorstehend geschilderten Vorgängen Vist zu schließen, dass bei derDetonation eines Atomsprengkörpers in sehr kurzer Zeit große Energien freigesetzt werden, die folgende Wirkungen hervorrufen: 1. Thermische Strahlen (Wärmestrahlen) Eine Atomdetonation beginnt mit einem grellen Lichtblitz. Es entsteht ein Feuerball, der schnell hochsteigt und sich abkühlt. Der Feuerball hat zur Zeit der Ausstrahlung eine Oberflächentemperatur von etwa 8 000° C, die nach etwa 2 Sekunden auf unter 2 000° Cabsinkt. Der grelle Lichtblitz kann vorübergehend blenden und bleibende Netzhautverbrennungen hervorrufen. Die vom Feuerball ausgehende Wärmestrahlung kann Hautverbrennungenverursachen und Brände entfachen. Bereits kontamininierte (ver-r strahlte) Personenenmüssen vor Betreten des Raumes Bei zwingendem Aufenthalt außerhalb der Schutzräume in radioaktiv kontaminierten Gebieten sind Schutzmaßnahmen durch Benutzung der persönlichen ABC-Schutzausstattung zu treffen. Ihre Anwen f dung wird im Schutzausstattung Abschnitt "des Was Bundes?"gehört zur näher persönlichen erläutert. ABC-765 Oberbekleidung und Schuhe reinigen bzw. ablegen und sich nach Möglichchkeit gründlich waschehen.* zu 1.: Wenn Hersteller, Händler oder Warenempfänger nicht erreichbar sind, werden produktspezifische Auskünfte von denjenigen TUIS-Mitgliedern gegeben, die über Kenntnisse der betreffenden Produkte oder Produktgruppen verfügen und die der Unfallstelle am nächsten zu 2.: Ein Vertreter der Werkfeuerwehr oder eine andere Fachkraft eines dem TUIS angeschlossenen fachkundigen Unternehmens werden zur Einsatzstelle geschickt. Sie geben dem Leiter der Einsatzkräfte Ratschläge und Empfehlungen, ohne jedoch in seine Verantwortlichkeit 819 liegen. einzugreifen. 4. Regel Warnschilder aufstellen und Neugierige auf die vorhandene Gefahr hinweisen. Unfallort absperren und Unfallbeteiligten den Zutritt verwehren. Evtl. Anwohner war-r nen und Gebäude räumen lassen. schl Tiefer gelegene Räume verscießen und erst nach Überprüfung auf Gefahren durch CGefahrstoffe 822 5. Regel wieder betreten. Wird "Anleiterbereitschaft" vom Einsatzleiter befohlen, so sind–je nach Lage – bei Drehleitern (Hubrettungsfahrzeuge) auszuführen: Drehleiter komplett abstützen Leiterpark (Gelenkmast) auf – und in Richtung des Rettungskorb in räumliche Nähe des Gebäudebereichs An Hausecken ist die Drehleiter so in Stellung zu Sind Gebäudeseiten mit Hubrettungsfahrzeugen nicht zu erreichen, ist eine "Anleiterbereitschaft" mit tragbarenLeiternherzustellen. Wird eine "Anleiterbereitschaft" zu ihrer Sicherung und für einen eventuell notwendigen Merke Die "Anleiterbereitschaft" ist ein Beitrag zur Erhöhung Ersatz für ein funktionierendes Sicherheitstrupp- Konzept. Durch die "Anleiterbereitschaft" wird das Sicherheitstrupp-Konzept sinnvoll ergänzt. 164 vorsorglich folgende Handlungen Schadensobjektes ausrichten. ausfahren, in dem die Einsatzkräfte tätig sind. bringen, dass möglichst zwei Gebäudeteile alternativ angeleitet werden können. mit tragbaren Leitern hergestellt, so sind Stellungswechsel Einsatzkräfte abzustellen. der "Einsatzstellensicherheit" und kein Glaszylinder verhindert den Zutritt des Sauerstoffs der Luft. Damit sind wir bei der zweiten Vorbedingung des Brennens. 2. Sauerstoff muss vorhanden sein Versuchen wir einmal ein Häufchen Holzschleifstaub auf einem Blechdeckel anzuzünden. Anschließend blasen wir einen Löffel davon in eine Gasflamme.Während im ersten Fall nur ein leichtes Glimmen wahrnehmbar ist, brennt der Holzschleifstaub im zweiten Fall explosionsartig. Dieser Versuch zeigt, dass die Intensität des Brennvor-r gangs – aber auch sein Zustandekommen (Zunahme der Zündwilligkeit infolge der größeren Fläche zur Wärmeaufnahme und des geringeren notwendigen Energiebedarfs der zerkleinerten Brennstoffteilchen) – davon abhängt, 178 - g wie gut sich der Brennstoff – ob fest, flüssigg WÄRMEEMPFINDUNG = VERBRENNUNGENDERDE HAUT Wärmeschutzkleidung Wärmeschutzhaube: Bedeckt Kopf und Hals zum Schutz gegen Wärmewirkung. Sie besteht aus nicht brennbarem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit, reflektierender und flüssigkeitsabweisender Außenfläche Wärmeschutzanzug: Bedecckt den ganzen Körper zum Schutz gegen Wärmeinwirkung. reflektierender und flüssigkeitsabweisender Außenfläche und 203 und einem Sichtfenster. Wärmeschutzhandschuhe: Bedecken Händde und Unter-r arme zum Schutz gegen Wärmeeinwirkung. nichtbrennbaremem bestehen Sie aus Material mit geringer Wär-r meleitfähigkeit, reflektierender und flüssigkeitsabweisender Außenfläche. besteht aus nicht brennbarem Er Materiaial mit geringer Wärmeleitfähigkeit, Sichtfenster. FLORIAN HESSEN 12/2013 13
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