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HBKG geändert Bevölkerungswarnsystem kann eingerichtet werden Am 20. November 2013 verabschiedete der Hessische Landtag neben redaktionellen auch einige inhaltliche Änderungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG). Zum einen überträgt § 4 Abs. 1 Nr. 6 den Dienststellen der Landkreise die Aufgabe, eine Brandmeldeempfangszentrale zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen einzurichten und zu betreiben. Faktisch haben sie diese Aufgabe in der Vergangenheit von den Gemeinden bereits übernommen. Die Landkreise ordnen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nach der Hessischen Bauordnung Auflagen zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an. Die Neuregelung des § 41 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass die Einsatzleitung nicht – wie im bisher geltenden Recht – zwangsläufig der Gemeindebrandinspektorin oder dem Gemeindebrandinspektor (GBI) obliegt, sondern auch von der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter des Schadensortes wahrgenommen werden kann. Dies kann neben der oder dem GBI, deren oder dessen Vertretungsperson, aber auch eine andere qualifizierte Führungskraft der Feuerwehr sein. Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht die Einfügung eines neuen § 34a. Diese neue Bestimmung ermöglicht den für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Gemeinden und kreisfreien Städte oder alternativ den zuständigen Landkreisen, im Schadensfall oder bei Katastrophen die Telekommunikationsinfrastruktur für Warnzwecke zu nutzen. Dazu können sich Interessierte mit ihren Mobilfunkendgeräten wie Handys, Smart-Phones oder Tablet-PCs für ein bestimmtes Gebiet registrieren lassen. An diese Geräte können die zuständigen Behörden dann Warnmitteilungen, wie z.B. eine SMS, für das betroffene Gebiet übermitteln, mit denen sie beispielsweise vor einer Gefahr warnen oder konkrete Verhaltensempfehlungen geben. Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren bestand grundsätzlich Konsens, dass alle Gemeinden und Landkreise für ihren Bereich nicht nur den Schaden zu beseitigen, sondern auch die Bevölkerung möglichst schnell zu informieren haben. Über die praktische Umsetzung dieser Pflicht herrschte allerdings ein geteiltes Echo: Auf der einen Seite haben der Landesfeuerwehrverband und die Berufsfeuerwehren bei einer öffentlichen Anhörung im Hessischen Landtag am 7. November 2013 dafür plädiert, ein flächendeckendes, anmeldungsfreies Warnsystem einzurichten, weil andernfalls nur ein kleiner Prozentsatz der Bevölkerung erreicht werde. Andererseits haben Praktiker aus Landkreisen, in denen bereits ein anmeldungsgebundenes Bevölkerungswarnsystem installiert ist, über gute Erfahrungen berichtet. Im Ergebnis hat man sich bei der Gesetzesänderung auf das Machbare konzentriert, denn den Befürwortern der anmeldungsfreien Warnung ist entgegen zu halten, dass hierzu in den Mobilfunknetzen derzeit die technischen Voraussetzungen fehlen. Insoweit gibt es gegenwärtig weder eine marktreife Lösung noch ist der zeitliche und finanzielle Aufwand hierfür bekannt. Jedenfalls ist mit einer längeren Entwicklungszeit zu rechnen. Gegenüber dem anmeldungsfreien Warnsystem hatte zudem der Hessische Datenschutzbeauftragte schriftlich Bedenken geäußert. Erfahrungen in der Praxis haben ergeben, dass sich zwar derzeit nur ein kleiner Teil der Bevölkerung an dem System anmeldet. Es ist aber davon auszugehen, dass mit der Zeit und steigendem Bekanntheitsgrad die Zahl der Anmeldungen steigt. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich durch einen weiteren Ausbau der elektronischen Warnmöglichkeiten – auch auf der Bundesebene – weitere Varianten der Warnung von Bürgerinnen und Bürgern ergeben werden. Die Erfahrungen zeigt auch, dass z.B. per SMS gewarnte Personen ihre Familien, Nachbarinnen und Nachbarn, Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie den Freundeskreis benachrichtigen und sich die Information wie ein Lauffeuer verbreitet. Einen großen Vorteil hat dies für Gehörlose. Sie können Warnungen über Sirenen und Radios nicht hören, aber die SMSFunktion von Handys nutzen. Fazit: Nicht nur unter Experten setzt sich zunehmend die Auffassung durch, dass kein einzelnes System alle Anforderungen erfüllen kann, sondern nur additive Lösungen zur Warnung der Bevölkerung in der Lage sind, möglichst viele betroffene Menschen in Gefährdungszonen gleichzeitig zu erreichen. Das derzeit bereits als Pilotprojekt in verschiedenen Landkreisen und Städten eingerichtete Warn- und Informationssystem, das Mobiltelefone als Warnmedien nutzt, setzt auf die Eigenverantwortung „mündiger“ Bürgerinnen und Bürger und ergänzt die vorhandenen Warninfrastrukturen um Technologien für jedermann. Text: Armin Klab, HMdIS ■ Wiesbaden FLORIAN HESSEN 12/2013


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