Bei Einsätzen vor Ort Brandschutzaufsichtsdienst im Innenministerium Die Ansprechpartner des Brandschutzaufsichtsdienstes: BOR Hahn, BR Schultz, MR Uschek und TAng. Reiber (v. l.). n Wiesbaden Der Brandschutzaufsichtsdienst des Landes Hessen im Innenministerium wird derzeit von vier Beamten des gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes der Abteilung V als oberster Brandschutzbehörde wahrgenommen. Er ist fachlich kompetenter Ansprechpartner für die hessischen Feuerwehren, die Zentralen Leitstellen, das Lagezentrum der Landesregierung in Wiesbaden und den Krisenstab der Landesregierung in allen Einsatzangelegenheiten. Um auch schnell und flexibel zu Einsätzen vor Ort zu gelangen, steht ein Feuerwehrfahrzeug zur Verfügung, das mit dem erforderlichen technischen Equipment ausgestattet ist. Dazu gehören unter anderem ein Laptop mit Fachinformationen, Gefahrstoffinformationen und Ausbreitungsberechnungen von Gefahrstoffen, ein Drucker, Sonderausrüstung und persönliche Schutzausrüstung, Messgeräte, Fachbücher, aktuelle Bestandsliste des Katastrophenschutz-Zentrallagers, Funkgeräte, Navigation. Die Benachrichtigung des Brandschutzaufsichtsdienstes erfolgt grundsätzlich so: Die jeweils zuständige Zentrale Leitstelle für den Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz und den Rettungsdienst benachrichtigt das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Wiesbaden (Lagezentrum). Das Lagezentrum leitet die Meldung an den Brandschutzaufsichtsdienst des Landes beim Innenministerium sowie beim zuständigen Regierungspräsidium weiter. Zu den Aufgaben des Brandschutzaufsichtsdienstes des Landes Hessen im Innenministerium gehören insbesondere: • die Unterstützung und fachliche Beratung der Technischen Einsatzleitung (TEL) und der Gesamteinsatzleitung (GEL) „vor Ort“ im Einsatzfall, • das frühzeitige Erkennen und Melden von Ereignissen, die Auswirkungen auf landesweite politische Entscheidungen haben können, • die etwaige Übernahme der Technischen Einsatzleitung (TEL) nach § 41 Abs. 1 Satz 4 HBKG. 10 FLORIAN HESSEN 03/2013
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