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Waldbrände effektiv bekämpfen Einheitliche Waldbrandkarten für die Feuerwehren in Hessen geplant n Hessen Für eine erfolgreiche Scha-densbekämpfung ist es erforderlich, dass ausrei-chend Informationen der Feuerwehr zur Verfügung stehen. In Abhängigkeit von den Objekten oder Ereignis-sen stehen den Feuerwehren hierzu z.B. Feuerwehrpläne, Notfallpläne oder Gefahren-abwehrpläne zur Informati-on und zur darauf basieren-den Entscheidungsfindung zur Verfügung. Für die Werke gibt es in der Regel ausführ-liche Erstellungsregeln und Vorgaben. Für den Bereich des Waldes ist die den Feu-erwehren zur Verfügung ste-hende Information häufig geringer. Dabei sind 42 Pro-zent der Fläche des Landes Hessen, das sind 895.000 ha, mit Wald bedeckt. Damit ist Hessen neben Rheinland- Pfalz das waldreichste Bun-desland. Von der Waldfläche befinden sich 40 Prozent im Besitz des Landes Hessen und 35 Prozent im Eigentum der Gemeinden. Die restlichen Abbildung 1: Ausschnitt aus einer Waldbrandkarte des Landes Niedersachsen. 25 Prozent Waldfläche gehö-ren privaten Waldbesitzern. Bisher existieren in Hessen keine Waldbrandeinsatzkar-ten. In den Bundesländern, die aufgrund des Baumbe-standes und der Bodenbe-schaffenheit ein weitaus höheres Waldbrandrisiko haben, werden landesein-heitliche Waldbrandkarten seit längerem vorgehalten. In der Abbildung 1 ist ein Ausschnitt aus einer Wald-brandeinsatzkarte und der dazugehörigen Legende aus Niedersachsen dargestellt. Das Hessische Forstgesetz verpflichtet die Waldbesit-zer, den Wald vor Feuer zu schützen. Die näheren Ein-zelheiten zur konkreten Um-setzung dieser Verpflichtung sind in dem Erlass zur Durch-führung des Waldschutzes in Hessen aufgeführt. Dort ist festgelegt, dass in Abspra-che mit den örtlichen zu-ständigen Dienststellen für Brandschutz die Forstämter den örtlichen Feuerwehren Einsatz-Karten (Forstüber-sichtskarte 1:25.000) zur Verfügung stellen. In diese Forstübersichtskarten soll-ten dann die für den Brand-schutz relevanten Informati-onen eingetragen werden. Der Landesbetrieb Hessen- Forst hat in den letzten Forst und Feuerwehr müssen gemeinsam beurteilen, ob sich Bäche als potentielle Wasserentnahmestelle im Brandfall eig-nen. Abbildung 3: Der Landesbertrieb Hessen Forst hat in den letzten Jahren umfangreiche Datenerfassung vorgenommen. Hierzu gehört auch die Feststellung der Befahrbarkeit von Waldwegen. 12 FLORIAN HESSEN 7/8/9 2012


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