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Florian Hessen_03_12

auf 50 Stück aufgestockt und sich eine Option auf bis zu 10 weitere Fahrgestelle gesichert. Somit stehen für die Brandschutzförderung im Jahr 2012 erneut bis zu 30 TSF-W zur Verfügung. Im Gegensatz zu TSF-W ist der Bedarf an TSF sehr gering. Ein im Jahr 2010 ausgeschriebener Rahmenvertrag über 12 Fahrgestelle ist innerhalb der zweijährigen Laufzeit nicht ausgeschöpft worden. Anträge für Kleinlöschfahrzeuge (KLF) gab es in den letzten Jahren überhaupt nicht. Es ist nicht auszuschließen, dass die neue Hessische Fahrberechtigungsverordnung, die nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung auch das Führen von TSF-W ermöglicht, eine noch stärkere Abkehr von TSF und KLF zur Folge hat. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hatte wegen wettbewerbswidriger Absprachen vier Aufbauhersteller von Löschfahrzeugen für Vergaben gesperrt. Deshalb fand im vergangenen Jahr erstmals seit 2004 keine zentrale Beschaffung für LF 10/6-KatS statt. Da die betreffenden Firmen zusammen einen Marktanteil von etwa 90 % hielten, hätte eine Ausschreibung kaum zu einem Wettbewerb führen können und wegen der das Angebot weit übersteigenden Nachfrage keine akzeptablen Preise erwarten lassen. Nach erfolgter „Selbstreinigung“ der Kartellanten wurde die Vergabesperre Ende 2011 wieder Die Stadt Hofheim (Main-Taunus-Kreis) erhielt im vergangenen Jahr einen Zuwendungsbescheid für ein Staffellöschfahrzeug StLF 20/25 für die Freiwillige Feuerwehr Langenhain. Das Foto zeigt ein Fahrzeug gleichen Typs für den Hofheimer Stadtteil Wallau, das in 2010 bewilligt wurde und in diesen Tagen in Dienst gestellt wird. aufgehoben. Die europaweite Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Lieferung von bis zu 50 Löschgruppenfahrzeugen LF 10-KatS ist in Vorbereitung. Die Laufzeit wird zwei Jahre betragen. Bei reibungslosem Ablauf dürften die ersten Fahrzeuge im 2. Quartal 2013 auslieferungsfähig sein. Die in den DIN-Normen geänderten Anforderungen machen diese Fahrzeuge länger, schwerer und vermutlich auch deutlich teurer. Immerhin wird es möglich sein, die komplette Serie noch mit der Abgasnorm Euro 5 zu bauen. Die Verschärfung der Grenzwerte auf Euro 6 für alle neu in Verkehr kommenden Fahrzeuge ab 2014 wird den technischen Aufwand und die Kosten nochmals in die Höhe treiben. Hier jedoch ohne den Umweltschutz wirklich voran zu bringen, denn bei den üblichen Betriebsbedingungen von Feuerwehrfahrzeugen, die häufig nicht einmal 1000 km im Jahr zurücklegen, erreichen diese hoch komplexen Euro 6-Anlagen nur selten Betriebstemperatur. Den Herstellern zufolge sind z.B. die Stickoxidemissionen bei kaltem Motor und in der Warmlaufphase höher, als bei älteren Euro 3-Motoren. Für bauliche Maßnahmen erhielten 18 kommunale Aufgabenträger Zuwendungsbescheide über mehr als 3,3 Millionen Euro (Tabelle). Die Bandbreite der zuwendungsfähigen baulichen Maßnahmen reicht z.B. vom Anbau eines fehlenden Umkleideraumes bis zum Neubau von Feuerwehrhäusern. Nicht in den Förderrichtlinien enthalten sind Sanierungen und Renovierungen. In vielen Fällen nehmen der politische Entscheidungsprozess, die Standortermittlung und die Planung mehrere Jahre in Anspruch. Die Fachabteilung des HMdIS berät und begleitet die Kommunen bei der Planung und dem Bau. Zu guter Letzt ist es im Jahr 2011 gelungen die Anmietung einer mobilen Brandsimulationsanlage auf den Weg zu bringen, die die Fortbildung der Atemschutzgeräteträger ermöglicht. Die Anlage ist aktuell gerade in den hessischen Landkreisen unterwegs. Text: Peter Krauß, Helmut Thies Fotos: Erik Roob, Feuerwehr Hofheim 4 FLORIAN HESSEN 03/2012


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