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Besuchen Sie uns auf der 18. - 21.10.2011 Halle 06 • Stand J43 www.isotemp.de Heinrich Vorndamme OHG Teichweg 6 32805 Horn-Bad Meinberg Fon +49 (0) 52 34/89 66-0 Fax +49 (0) 52 34/9 80 35 info@isotemp.de GABC Neue Messgrößen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung Die letzte befristete Übergangsregelung der Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV) regelt die verpflichtende Einführung der neuen Messgrößen Hp(10), Hp(0,07), H*(10) und H’(0,07, Ω) für Messungen der Personendosis, Ortsdosis und Ortsdosisleistung (insbesondere Gamma- und Neutronen) zum 01.08.2011. In Praxis bedeutet dies meist die Anschaffung neuer Messgeräte. Der Fachausschuss Strahlenschutz hat sich in der Sitzung Mai 2011 mit der Frage befasst und folgenden Beschluss gefasst: „Der Fachausschuss Strahlenschutz und der Länderausschuss Röntgenverordnung (RöV) stellen klar, dass in den Fällen des § 2 Abs. 1 Eichordnung die Einführung der neuen Messgrößen als verpflichtend anzusehen ist. Die Aufgaben der Feuerwehr fallen nicht unter die Definition der „beruflichen Strahlenexposition“ nach § 3 Abs. 2 Nr. 31 StrlSchV bzw. § 2 Nr. 20 RöV. Soweit nicht die Feuerwehr-Dienstvorschriften eine eigene „amtliche Überwachung“ im Sinne des Strahlenschutzrechts vorsehen, fallen Messaufgaben nicht unter die StrlSchV bzw. RöV und erfordern aus diesem Grund nicht zwingend Messgeräte, die die neuen Messgrößen nach Anlage VI Teil A Nr. 1 und 2 StrlSchV bzw. § 2 Nr. 6 Buchstaben e bis g RöV verwenden.“ § 2 Abs. 1 Eichordnung umfasst ausschließlich Messaufgaben für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis nach § 41 StrlSchV und nach den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter, ferner Messungen zur Abgrenzung von Strahlenschutzbereichen oder zur Festlegung von Aufenthaltszeiten von Personen in Strahlenschutzbereichen sowie damit verbundene amtliche Überwachungsaufgaben (z.B. der RP oder des HLUG). Obige Aussage zu Feuerwehren gilt gleichermaßen für die Bereiche Polizei und KatS. Es besteht derzeit keine Veranlassung, die auf HX kalibrierten ODL-Handmessgeräte der GABC-Einheiten umzukalibrieren bzw. ersatzzubeschaffen. Die Ermittlung der Personendosis erfolgt im Katastrophenschutz, Aufgabengebiet GABC durch amtliche Filmdosimeter (Gleitschattenkassette Hp(10), 0,1 mSv – 1 Sv, 20 keV <Eg < 4,5 MeV, ± 60%) und ist somit entsprechend FwDV 500 Abs. 2.2.3 und 2.3.2.3 gewährleistet. Text: Dr. G. Kraus, HMUELV, Dr. S. Lugert, HMdIS Foto: FF Bad Nauheim 20 FLORIAN HESSEN 10/2011


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