FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4/2020

- )@ !0 ! " " $ Eine nicht unerhebliche Beanspru- chung, verbunden mit dem ent- sprechenden Zeitaufwand, bedeu- tet die Prüfung der hydraulischen Rettungsgeräte. Sie wird nach den Grundlagen der Unfallverhütungs- vorschriften, DGUV-Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feu- erwehr und Herstellervorgaben alle drei Jahre durch den Technischen Prüfdienst durchgeführt. Im Rahmen der Prüfungen wird er- forderlichenfalls eine Wartung der Geräte durchgeführt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr turnusmäßig folgende sieben Landkreise ge- prüft: Gießen, Groß-Gerau, Hochtau- nus, Kassel, Lahn-Dill, Main-Kinzig und Main-Taunus. Insgesamt wurden den Prüfern 2.750 Geräte zur Prüfung vorgestellt und dabei 386 Beanstandungen ausgespro- chen. Oft gab es überalterte, ungeeignete bzw. beschädigte Hyd- raulikschläuche sowie bei Schneidgeräten beschädigte Schneid- messer zu bemängeln. Rettungssätze, bei welchen kein Prüfproto- koll der DGUV-3-Prüfung für das elektrisch betriebene Hydraulikag- gregat vorgelegt wurde, werden durch den TPH nicht geprüft und gelten als nicht einsatzbereit. Mit 86 Prozent einsatzbereiter Geräte in den überprüften Land- kreisen ist erneut eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur letzten Prüfung im Jahr 2016 (90 Prozent einsatzbereit) zu ver- zeichnen. Die besten Prüfungsergebnisse im Bereich der hydrauli- schen Rettungsgeräte wurden mit jeweils 94 Prozent einsatzberei- ter Geräte in den Landkreisen Gießen und Main-Kinzig erzielt. Die meisten Beanstandungen stellten mit Abstand defekte Hyd- raulikschläuche dar. Laut Herstellervorgaben sind geknickte Lei- tungen bzw. bis auf die Metalleinlage beschädigte Ummantelun- gen zu ersetzen. Knicke in den Hydraulikleitungen entstehen durch Schlaufen beim Abrollen der Leitungen. Durch zu festes Zie- hen an einem Endgerät zieht sich die Schlaufe zu einem meist ir- reparablen Knick zusammen. Daher ist beim Betrieb von hydrauli- schen Rettungsgeräten immer auf ein „schlaufenfreies“ Verlegen der Hydraulikleitungen vom Hydraulikaggregat aus zu achten. Da- durch lassen sich solche Knickstellen vermeiden. 2 !" # Die Hersteller unterziehen neue Feuerwehrfahrzeuge bei der Ab- nahme im Herstellerwerk einer Kontrolle. Trotzdem stellt der Technische Prüfdienst immer wieder zum Teil erhebliche Mängel fest. Im Berichtsjahr kam es auch zu 23 Abbrüchen der Fahrzeug- abnahmen. Teilweise waren die Fahrzeuge nicht abnahmefähig bzw. noch nicht komplett fertiggestellt oder es wurden gravieren- de Abweichungen von geltenden Normen festgestellt. Hier waren dann nach Fertigstellung bzw. Mängelbeseitigung gebührenpflich- tige Nachabnahmen erforderlich. Der Technische Prüfdienst nimmt neben den vom Land beschaff- ten auch Fahrzeuge ab, die nicht vom Land Hessen gefördert wer- den und somit aus kompletten Eigenmitteln der Kommunen ange- schafft werden. Im Jahr 2019 wurden den technischen Prüfern ins- gesamt 294 Fahrzeuge und Geräte zur erstmaligen Prüfung in den Herstellerwerken oder am Standort vorgestellt. Hinzu kommen noch 72 Fahrgestelle zum Aufbau für TSF-W. Somit ergaben sich insgesamt 388 Fahrzeugabnahmen – der Rekord aus dem Vorjahr wurde damit nochmals um elf Fahrzeuge übertroffen. Bisher lag der Jahresschnitt bei 210 bis 240 Abnahmen. Die meistabgenom- menen Fahrzeuge waren LF 10 und TSF-W – hierin spiegeln sich die zentralen Landesbeschaffungen wider. Das Land Hessen beteiligt sich durch seine Zuwendungen auch fi- nanziell an der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Der Tech- nische Prüfdienst trägt mit seinen Abnahmeprüfungen dazu bei, das hohe Qualitätsniveau von Feuerwehrfahrzeugen zu sichern. Grundsätzlich bietet das Land verschiedene Schulungen und Fort- bildungsmöglichkeiten an, die das erforderliche Fachwissen ver- mitteln, um die in diesem Artikel dargestellten Problemstellungen zu beheben bzw. erst gar nicht aufkommen zu lassen. ! " Die Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes wurden zu 104 Be- ratungen kontaktiert; 36 davon wurden im Bereich Fahrzeug- und Gerätetechnik und 68 Beratungen im Gebiet von Feuerwehrhäu- sern durchgeführt. Ein fester Bestandteil im Bereich der Beratung stellt auch die Teilnahme eines Prüfers an den Gerätewartesemi- naren an der Landesfeuerwehrschule dar. Dies ist eine gute Gele- genheit, von vornherein Unklarheiten zu beseitigen, auf Neuerun- gen bei Geräteprüfungen hinzuweisen und somit spätere Fehler bzw. Mängel zu vermeiden. Für all diese Tätigkeiten wurden von den sechs Prüfern mehr als 200.000 Kilometer Fahrtstrecke zurückgelegt. Weiterhin resultie- ren 244 mehrtägige Dienstreisen mit 156 auswärtigen Übernach- tungen aus den zuvor beschriebenen Tätigkeiten. T EXT UND F OTOS : M ATTHIAS R OHN (T ECHNISCHER P RÜFDIENST ) Die Aufgaben des Technischen Prüfdienstes des Landes Hessen nimmt die Medical-Airport-Service GmbH (MAS) mit Sitz in Mörfelden-Walldorf im Auftrag des Landes Hessen und der Unfallkasse Hessen wahr. Die beiden Auftrag- geber teilen sich die Kosten hierfür im Verhältnis 60/40. Die genannten Leistungen werden daher für die hessischen Städte und Gemeinden kostenlos erbracht. & #0 ! 0 " $ # ! 7

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