FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4/2020
= lich ist festzustellen, dass immer mehr Kommunen gemeinsame Geräteprüftage durchführen und dementsprechend auch die Ge- räteprüfnachweise stimmig sind. & #0 ( 00 #0 " ( Häufig müssen z. B. Feuerwehrleinen und Feuerwehrhaltegurte bemängelt werden, deren Ablegefrist überschritten ist. Grundsätz- lich gilt: Ist nur das Herstellungsjahr ersichtlich, ist dies in die Nutzungsdauer mit einzubeziehen, da nicht ersichtlich ist, in wel- chem Monat z. B. der Feuerwehrhaltegurt hergestellt wurde. Da- her wäre z. B. ein Feuerwehrhaltegurt Typ A Herstellungsjahr 2008 (Ablegefrist 12 Jahre) unter Berücksichtigung des Herstellungsjah- res Ende 2019 auszusondern. Die Prüfer nehmen auch die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrangehörigen in Augenschein. Hier war neuerlich festzu- stellen, dass der Pflege der Schutzkleidung teilweise wenig Auf- merksamkeit gewidmet wird. & '(! " 0 / # 0 Verbesserungswürdig waren auch die Prüfungen der elektri- schen Betriebsmittel, die in vielen Fällen überhaupt nicht durch- geführt wurden. Im Bereich der jährlich zu prüfenden ortsverän- derlichen elektrischen Betriebsmittel ist festzustellen, dass die im Feuerwehrhaus befindlichen Geräte, die nicht unmittelbar dem Einsatzdienst dienen, häufig sehr vernachlässigt werden. Generell sind alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmit- tel, die im Feuerwehrdienst eingesetzt werden, prüfpflichtig. Ge- mäß DGUV-Vorschrift 3 und der DGUV-Information „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ ist diese Prüfung jährlich durch eine Elektrofachkraft durchzuführen. Auch die Prüfung von Stromerzeugern stellt viele Fachkräfte vor Proble- me, da Unkenntnis bezüglich des Prüfumfangs besteht. Generell sind Wiederholungsprüfungen an Stromerzeugern nach DIN VDE 0100 Teil 600 durchzuführen. Hinweise zur Durchführung dieser Prüfungen sowie ein Musterprüfprotokoll können bei den Prü- fern des TPH erfragt werden. Weiterhin nachlässig wird nach wie vor die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen gehandhabt. Auch dies ist generell eine Auf- gabe der Kommunen als Gebäudeeigner und alle vier Jahre von ei- nem Sachkundigen (Elektrofachkraft) durchzuführen. Dies betrifft alle kommunalen Gebäude. Teilweise wurden aber auch Prüfnach- weise vorgelegt, aus denen von der Elektrofachkraft festgestellte gravierende, teils lebensgefährliche Mängel dokumentiert waren, die nach einem längeren Zeitraum noch nicht beseitigt wurden. Insgesamt lag die Mängelquote bei den Feuerwehrhäusern bei 87 Prozent (2014 bei 86 Prozent). Die Beanstandungen bei den Schlauchtürmen ergaben sich haupt- sächlich durch Aufstiegs- und Aufhängevorrichtungen, die nicht den gültigen Vorschriften entsprachen bzw. für welche keine Prü- fung nachgewiesen wurde. Da die Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen bzw. die Beseitigung von festgestellten Mängeln oft sehr nachlässig durchgeführt wurden, resultieren zusammenfassend er- neut die meisten Mängel aus dem Bereich der Feuerwehrhäuser. 4 ( (( " $ Zweimal im Jahr werden die landeseigenen und kommunalen Kernstrahlungsmessgeräte durch die sachkundigen Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes geprüft. Hinzu kommen noch die vom Land Hessen beschafften tragbaren Gasmessgeräte X-am 3000, welche mittlerweile vom Land Hessen ersatzbeschafft wer- den. Diese müssen ebenfalls zweimal pro Jahr kalibriert und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Insgesamt waren hier 2.131 Prüfungen erforderlich, bei denen 84 Mängel erkennbar wurden. Auffällig hoch ist hier der Anteil von noch vorhandenen Butansonden. % 2 > /' "! " & '(! " ! " ! !# / 0 ( 2! ' '# "7 " 0 ( ! " " $? ) @" ! 7
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