FLORIAN HESSEN, Ausgabe 3/2020

' – Sprecher/-in der ehrenamtlichen Feuerwehren – Gerätewart/-in – Leitende der Gemeinde-/Stadtkinderfeuerwehr – Kreiskinderfeuerwehrwart/-in – Brandschutzerzieher/-in Bisher bestand bereits die Möglichkeit, für jede Funktion in der Gemeindefeuerwehr eine angemessene Dienstaufwandsentschädi- gung zu zahlen. Dies betraf vor allem die Gerätewartinnen und Gerätewarte, die teilweise erheblichen Aufwand haben. Durch die neue Regelung ist klargestellt: Wer sich um das Gerät kümmert, hat einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Bei den vorgenannten Funktionen wird die Höhe der Aufwandsent- schädigung in das Ermessen der Gemeinde gestellt. Der Aufwand kann örtlich am besten festgestellt und so eine faire Entschädigung im Gesamtgefüge sichergestellt werden. Die Sprecherinnen und Sprecher der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern haben allerdings einen Anspruch auf monatliche Entschädigung in Höhe von 250 Euro. Wichtige Neuerung für diejenigen, die mehrere Ämter wahrneh- men: Nunmehr kann nicht mehr nur nach dem Amt mit der höhe- ren Pauschale der Dienstaufwand entschädigt werden, sondern es besteht die Wahlfreiheit der Kommune, nach dem höheren Amt zu zahlen oder beides zu addieren. ( & ) # " * + * , * Alle ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu be- sonderen Dienstleistungen herangezogen werden, haben An- spruch auf angemessene Aufwandsentschädigung durch den Auf- gabenträger (§ 11 Abs. 9 HBKG). Diese pauschalen Sätze zur Ent- schädigung wurden nun um zehn Prozent erhöht und auf den nächsthöheren Fünf-Euro-Betrag gehoben. T EXT : HM D IS F OTO : K ZENON - STOCK . ADOBE . COM Anlage 2 Monatliche Dienstaufwandsentschädigungspauschalen für Kreisbrandinspek- torinnen und Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeisterinnen und Kreis- brandmeister als Vertretungspersonen der Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren sowie Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister und Kreisjugendfeuerwehrwartinnen und Kreisjugendfeuerwehrwarte Amt Dienstaufwandsentschädi- gungspauschalen monatlich Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren 500 Euro Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister als Vertretungspersonen der Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren 250 Euro Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister, Kreisjugend- feuerwehrwartinnen und Kreisjugendfeuerwehrwarte 130 Euro Anlage 3 Monatliche Reisekostenaufwandsentschädigungspauschalen Amt Landkreis Groß-Gerau Hochtaunus Main-Taunus Odenwald Offenbach Bergstraße Darmstadt-Dieburg Gießen Hersfeld-Rotenburg Lahn-Dill Limburg-Weilburg Rheingau-Taunus Werra-Meißner Fulda Kassel Main-Kinzig Marburg-Biedenkopf Schwalm-Eder Vogelsberg Waldeck-Frankenberg Wetterau Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren 220 Euro 260 Euro 305 Euro Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister als Vertretungspersonen der Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren 130 Euro 150 Euro 175 Euro Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister, Kreisjugendfeuerwehrwartinnen und Kreisjugendfeuerwehrwarte 60 Euro 65 Euro 80 Euro

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