FLORIAN HESSEN, Ausgabe 3/2020
! "# $ % $ ! !& " # # & W IESBADEN Mehr Geld, ein erweiterter Personenkreis und Doppelzahlungen für doppelte Funktionsträger: Die Überarbeitung der Feuerwehr- Dienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung (FwDRAVO) hält für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte deutliche Verbesserungen bereit. Dies ist Teil der Wertschätzung für das je- weilige Amt und die Person, die es bekleidet. Deshalb hat sich das Land nach Anhörung des Landesfeuerwehrverbandes Hessen sowie der Kommunalen Spitzenverbände insbesondere darauf verständigt, den Kreis der Berechtigten weiter zu vergrößern. Neu aufgenommen in die Verordnung, die bereits zum 1. Oktober 2020 in Kraft tritt, werden: Anlage 1 Monatliche Dienstaufwandsentschädigungspauschalen für Wehrführerinnen und Wehrführer, Gemeindebrandinspektorinnen und Gemeindebrandinspek- toren, Stadtbrandinspektorinnen und Stadtbrandinspektoren sowie die Sprecherinnen und Sprecher der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehö- rigen in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. des Orts- oder Stadtteils Dienstaufwandsentschädigungs- pauschalen monatlich bis 1.000 60 Euro von 1.001 bis 3.000 80 Euro von 3.001 bis 6.000 90 Euro von 6.001 bis 10.000 120 Euro von 10.001 bis 15.000 155 Euro von 15.001 bis 20.000 180 Euro von 20.001 bis 35.000 195 Euro von 35.001 bis 50.000 230 Euro über 50.000 250 Euro Die Dienstaufwandsentschädigungspauschalen erhöhen sich für die Leiterinnen und Leiter der Gemeindefeuerwehren monatlich nach der Anzahl der Orts- und Stadtteilfeuerwehren um 4 bis 8 20 Euro 9 bis 12 35 Euro mehr als 12 50 Euro
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