FLORIAN HESSEN, Ausgabe 2/2020

0 Noch weitaus stärker betroffen war im Jahr 2019 jedoch die Polizei: 4.080 Polizeivoll- zugsbeamte wurden als Opfer registriert, 2018 waren es bereits 3.967. Von 1.926 Tatverdächtigen waren 789 Personen (rund 41 Prozent) Ausländer. Auf Initiative des Hessischen Innenministers Peter Beuth hin hatte der Bundestag 2017 beschlos- sen, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbe- amte, aber auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte, früher registriert und här- ter bestraft werden. So werden zum Bei- spiel Angriffe auf Polizisten bei Befragun- gen und Unfallaufnahmen oder auf helfen- de Feuerwehrfrauen und -männer mit min- destens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet. Zuletzt hatte die Hessische Polizeistudie gezeigt, dass neun von zehn Schutzpolizis- ten schon mindestens einmal angegriffen wurden. „Diese Attacken hinterlassen bei den Kolleginnen und Kollegen nicht nur körperliche Spuren. Für jeden zweiten Poli- zeibeschäftigten, der einmal Opfer eines Angriffs wurde, sind diese Erlebnisse sehr belastend. Diese Zahlen machen betroffen und zeigen, dass die Mindeststrafe auf sechs Monate angehoben werden muss, um solche Taten unmissverständlich und konsequent ahnden zu können“, sagte Pe- ter Beuth. 4 &52 Auch der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV) verurteilte die Angriffe auf Einsatz- kräfte in Dietzenbach scharf: „Die Gewalt- bereitschaft gegenüber Einsatzkräften ist leider mittlerweile zu einem Dauerthema geworden. Aber dieses Ausmaß hat eine neue Dimension angenommen. Wir ver- urteilen diese Gewaltbereitschaft auf das Schärfste“, empört sich der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, Dr. h. c. Ralf Ackermann. „Jeder, der in eine Notlage gerät, soll Hilfe bekommen. Dafür setzen sich rund 71.000 Einsatzkräfte der Feuerwehren in Hessen 24 Stunden an je- dem Tag ein. Der überwiegende Teil sogar ehrenamtlich. Auch in dem Wissen, dass einige Einsatzsituationen auch große Ge- fahren bereithalten können. Aber hinter- hältige Angriffe durch gewaltbereite Grup- pen gehen auf keinen Fall. Wir fordern klar: Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte!“ T EXT UND F OTOS : HM D IS Schutzschleife Tausende von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften sorgen tagtäglich für Sicherheit, Schutz und professio- nelle Hilfe in unserem Land. Leider kommt es aber immer wieder zu Angriffen auf Einsatzkräfte, ob bei Großer- eignissen oder im alltäglichen Dienst. Einsatzkräfte werden bedroht, bespuckt, getreten und geschlagen. Angriffe auf Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte sind Angriffe auf unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat und auf unsere Werte. Das können wir nicht akzeptieren. Wir sind solidarisch mit unseren Einsatzkräften. Die Landesregierung hat sich für einen verbesserten Schutz in Hessen und ganz Deutschland starkgemacht. Die Initiative wurde im April 2017 bundesweit im Strafgesetzbuch umgesetzt. Mit dem neuen Gesetz machen wir den Unwert solcher Taten deutlich und schützen die Frauen und Männer noch ganzheitlicher, die sich tagtäglich für unser Wohl einsetzen. Unsere „Schutzschleife“ ist ein Symbol für die Verbundenheit mit unseren Einsatzkräften. In den Farben Blau, Rot und Weiß gehalten steht sie für die Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte in Hessen. Schutzschleifenträger zei- gen ihre Solidarität und Wertschätzung für die Frauen und Männer, die tagtäglich mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für uns einstehen. Sie möchten die Schutzschleife digital nutzen, beispielsweise als „Profilbild“? Hier stellen wir Ihnen die Schutz- schleife als Bilddatei zum Download zur Verfügung: www.innen.hessen.de/presse/bildergalerie/ schutzschleife. Möchten auch Sie die Schutzschleife in Form einer Anstecknadel oder eines (Auto-)Aufklebers bestellen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an schutzschleife@hmdis.hessen.de mit folgenden Angaben: • Anzahl Anstecknadeln • Anzahl (Auto-)Aufkleber • Name • Versandanschrift Der Versand der Schutzschleife in Form einer Anstecknadel oder eines Aufklebers erfolgt über das Hessische Ministerium des Innern und für Sport.

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