FLORIAN HESSEN, Ausgabe 1/2020
FLORIAN 1 | 2020 25 IM FOKUS gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischen- räume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“ Wenn die zu beurteilenden Reifen die vorgenannten Eigenschaften besitzen, dürfen sie als M+S-Reifen im Sinne des § 2 Abs. 3a StVO angesehen werden. Nach Auskunft des BMVBS ist das Vorhanden- sein einer entsprechenden Kennzeichnung bei Nutzfahrzeugen nicht zwingend erforderlich.“ 2. Beim Reifenhersteller recherchieren, ob dieser den entspre- chenden Geländereifen auch als „M+S-Reifen“ (= Winterrei- fen) ansieht. Diese Bestätigung im Fahrzeug mitführen! 3. Geeigneten KFZ-Sachverständigen mit einem entsprechenden Gutachten beauftragen. Dieses im Fahrzeug mitführen! Ganzjahresreifen und Winterreifen Was sind nun aber geeignete Ganzjahres- oder Winterreifen? Die E DIN 14502-2 empfiehlt in Ergänzung zur DIN EN 1846 im Ab- schnitt 4.1.3 bisher z.B. auf den angetriebenen Achsen eine Trak- tionsbereifung mindestens ähnlich einer M+S-Bereifung. Echte Ganzjahres- bzw. Winterreifen verfügen nicht nur über ein anderes Profil (speziell für Schnee, Eis, bzw. Schneematsch), son- dern im PKW-Bereich v.a. auch über eine andere (auch bei niedri- gen Temperaturen weiche) Gummimischung als Sommerreifen, ei- nige LKW-Hersteller verwenden dagegen für alle LKW-Reifen in Mitteleuropa die gleichen Gummimischungen, die auch ausrei- chend „weich“ für die üblichen winterlichen Straßenverhältnisse sind (vgl. die gleichlautende Auffassung der bayerischen Polizei). Echte Ganzjahres- bzw. Winterreifen bieten daher bei Temperatu- ren unterhalb etwa +7°C einen kürzeren Bremsweg, eine bessere Traktion und Spurstabilität sowohl auf nasser als auch auf trocke- ner Fahrbahn. Ganzjahresreifen sind in der Mischung etwas härter als Winterrei- fen, aber immer noch weicher als reine Sommerreifen. Winterreifen sind für Einsatzbereiche mit relativ hohen Tempera- turen nicht so gut geeignet, weil dann die Gummimischung zu weich wird. Dadurch sinkt die Haftung bei steigendem Ver- schleiß. Das ist v.a. ein Problem für Spediteure die z.B. von Hamburg über die Alpen bis in die Türkei oder nach Süditalien fahren müssen. Beim Einsatz von Winterreifen (wie auch ggf. noch von M+S-Rei- fen in der Übergangsfrist) ist § 36 (5) der StVZO zu beachten: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss im Blickfeld des Fahr- zeugführers sinnfällig angegeben sein, außer wenn die für die Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden kann. Ergänzend zum Einsatz von Schneeketten In Deutschland gibt es keine allgemeine Schneekettenpflicht. Wenn sie aufgezogen werden müssen, weist darauf das Verkehrs- zeichen 268 hin: ein rundes Schild mit dem Motiv eines kettenbestückten Reifens vor blauem Hintergrund. Im KFZ müssen keine Schneeketten mitgeführt werden. Diese Pflicht gilt ausnahmslos für alle mehrspurigen Kraftfahrzeu- ge, also auch für Allradfahrzeuge, die dieses Schild passieren. Unerheblich ist, ob die Straßen nach dem Verkehrszeichen 268 zunächst noch schnee- und eisfrei sind. Nach der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift darf dieses Zeichen aber nur dann gezeigt werden, sofern und solange Schneeketten wirklich erforderlich sind (vgl. Verwaltungsvorschrift-StVO zu § 41 Vorschriftszeichen zu Zeichen 268). Ausreichend im Sinne des Verkehrszeichens 268 ist es, wenn die Antriebsräder mit passenden Schneeketten ausgerüstet sind. § 3 Absatz 4 StVO erlaubt mit Ketten nur max. 50km/h gefahren! Da die Ketten dafür konstruiert sind, macht es als Fahrer von Einsatz- fahrzeugen keinen Sinn, schneller zu fahren, weil er zwar bei einer Einsatzfahrt keine Geldbuße riskiert, dafür aber natürlich übermä- ßigen Verschleiß und im schlimmsten Fall ein Reißen der Kette mit der möglichen Folge von schweren Schäden am Fahrzeug. Führen Sie also in der Wintersaison grundsätzlich Schneeketten auf den Einsatzfahrzeugen mit - oder halten Sie diese mindes- tens an deren Standorten in ausreichender Zahl vor. Allradfahr- zeuge sollten dabei auch Ketten für die Vorderachse (= Lenkach- se!) nutzen können. Anfahrhilfen (Schleuderketten) sind für den Anfahrbereich und geringere Schneehöhen gut geeignet, aber KEIN Ersatz für Schneeketten. Sie sind darüber hinaus ungeeignet für LKW, die in schwerem Gelände eingesetzt werden sollen, da die Aufhän- gungen in den Fahrspuren mit hoher Wahrscheinlichkeit beschä- digt werden. Geländereifen auf einem „richtigen“ Geländewagen werden für die Traktion im Gelände inklusive ihrer speziellen Eigenschaften (u.a. selbst reinigende Profile) benötigt.
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