FLORIAN HESSEN, Ausgabe 1/2020
FLORIAN 1 | 2020 23 IM FOKUS Anzeigen Beihilfeabwicklung. Wir regeln das für Sie. Wir sparen Ihnen Zeit und Geld! Wie? Indem wir Ihre kompletten Beihilfeangelegenheiten für Sie erledigen. Und das ist nur einer von 7 Vorteilen, die Sie als Mitglied der Freien Arzt- und Medizinerkasse genießen. Sie wollen mehr wissen? Fragen Sie uns. Wir sind gerne für Sie da. FAMK – Freie Arzt- und Medizinkasse Hansaallee 154 60320 Frankfurt am Main Telefon 069 97466-0 Telefax 069 97466-130 info@famk.de www.famk.de M e i n V e r e i n m i t d e m b e s o n d e r e n S e r v i c e rescue-tec GmbH & Co. KG Oberau 4–8 ∙ 65594 Runkel-Ennerich Öffnungszeiten: Mo–Fr 7:00 –16:00 Uhr Seminare und Trainings für unterschiedlichste Bereiche, zum Beispiel Maschinenunfälle, Türöffnung, Vegetationsbrände, Notfalltraining und vieles mehr. Das Seminarprogramm 2020 finden sie unter www.rescue-tec.de/seminare Ihr regionaler Anbieter für Trainings und Seminare www.rescue-tec.de TRAINING Die „Winterreifenpflicht“ gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge (und damit nicht für Anhänger!), allerdings nur, wenn diese bei den entsprechenden Straßenverhältnissen auch genutzt werden. Für Lkw über 3,5 Tonnen und für Omnibusse mit mehr als 8 Sitz- plätzen sind Winterreifen bis 30.06.2020 nur auf den Antriebsach- sen vorgeschrieben. Ab 01.07.2020 müssen auch LKW und Busse auf den vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie Einsatzfahr- zeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine geeigneten Winterreifen verfügbar sind, sind ebenfalls ausgenommen. Beachten Sie die Winterreifenpflicht unbedingt. Falsche Reifen dürften wenigstens als grob fahrlässiger, wenn nicht sogar vorsätz- licher Verstoß gewertet werden, wenn die Bereifung mit ursächlich für den Unfall gewesen ist. Dies hat entsprechende Folgen für unfallbedingte straf- und zivilrechtliche Prozesse gegen Fahrer und mittlerweile eindeutig auch gegen die Halter der Fahrzeuge. Unabhängig von der nun mehrfach aktualisierten Rechtslage ist für die Diskussion weiter zu beachten: Sind S+G- bzw. All-Terrain-Reifen oder gar reine Geländereifen auch geeignete Reifen (z.B. auf single-bereiften Einsatzfahrzeugen der LKW-Klasse, aber auch auf richtigen „Geländewagen“), auch wenn diese nicht als Winterreifen gekennzeichnet sind? V.a. bei Allradfahrgestellen (z.B. (H)LF, TLF, RW) gibt es nicht un- bedingt geeignete bzw. als solche gekennzeichnete „Winterrei- fen“ oder auch nur M+S-Reifen. Insbesondere bei der Reifengröße 10 R 22,5 scheint es große Lieferprobleme für die Bedienung All- rad (also gewisse Geländeeignung) und M+S zu geben. Für einige Feuerwehrfahrzeuge – wie hier das LF-KatS des Bundes – gäbe es zwar auch „normale“ Winterreifen, aber dies würde für den Einsatzzweck auch im Gelände keinen Sinn machen.
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