FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4+5/2019

! " # #!$ % & # $ # %#%# # # # % ' $!% " #( # %) *# +" # # % # % , , %% # # !# # -#. %#/. /.# * # % - # $ ! " $%# 0# 1 2%3 O RTSANGABE Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen Einsatzdienstes der Berufsfeuerweh- ren (APOmgD-Feuerw) vom 12. Dezember 1995 (StAnz. S. 4144) wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Insbesondere waren die Bestimmungen über die Ausbildung im mittleren feuer- wehrtechnischen Dienst anzupassen, weil hier der Vorbereitungs- dienst durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Hessi- schen Feuerwehrlaufbahnverordnung vom 27. April 2018 (GVBl. S. 178) von 24 auf 18 Monate verkürzt wurde. Diese Änderung in der Hessischen Feuerwehrlaufbahnverordnung wurde nun in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mitt- leren und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes „nach- gezogen“. Innenminister Peter Beuth hat die APOmgD-Feuerw am 1. Juli 2019 unterzeichnet. Sie wurde am 15. Juli 2019 im Staats- anzeiger für das Land Hessen (Seite 631) verkündet und ist nach ihren § 26 am 16. Juli 2019 in Kraft treten. Damit konnte sicher- gestellt werden, dass die im Herbst 2019 beginnenden Ausbildun- gen im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nach der neuen Vorschrift erfolgen. T EXT : HM D IS F OTO : FOTOLIA . COM /M_K ZENON #" # # .( # 2 , 4$ %# 4$ % 5# . $/.%# Es dauert nicht mehr lange, dann steht schon wieder Weihnachten vor der Tür. Vorweihnachtszeit ist auch Bastelzeit. Diese Weih- nachtsanhänger und die Weihnachtshampelmänner von Leonie und Lenni können unter , www.feuerwehr.hessen.de bestellt und heruntergeladen werden. ner!

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