FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4+5/2019

geprüfte kraftbetriebene Tore und Absaug- anlagen beanstandet. Seit 2016 werden Feuerwehrhäuser, in welchen die Schutzkleidung in der Fahr- zeughalle aufbewahrt und Dieselmo- toremissionen ausgesetzt wird, mit Status „unverzüglicher Handlungsbedarf“ bewer- tet. Wenig Ermessenspielraum gibt es bei erkennbarer Schimmelbildung. Hier be- nachrichtigt der Prüfdienst unverzüglich die Brandschutzaufsicht und die Unfallkas- se Hessen. Leider war in einigen Fällen festzustellen, dass diese Mängel (Stell- platzgröße, Unterbringung der Schutzklei- dung in der Fahrzeughalle) bereits seit mehr als zehn Jahren bekannt waren. Auch beanstandeten die Prüfer oft die Punkte Ordnung und Sauberkeit. Nicht ordnungsgemäß geführte Prüfnach- weise prüfpflichtiger Geräte oder komplett fehlende Prüfnachweise sind vermehrt zu bemängeln. Damit gelten diese prüf- pflichtigen Gerätschaften bis zu einer ord- nungsgemäßen Prüfung als „nicht einsatz- bereit“. Die Prüfer empfehlen daher die Einführung von gemeinsamen Geräteprüf- tagen. Erfreulich ist festzustellen, dass dies immer mehr Kommunen praktizieren und dementsprechend auch dort die Gerä- teprüfnachweise stimmig sind. ' .1* ( ** 1* & # Häufig müssen beispielsweise Feuerwehr- leinen und Feuerwehrhaltegurte bemängelt werden, deren Ablegefrist überschritten ist. Grundsätzlich gilt: Ist nur das Herstel- lungsjahr ersichtlich, ist dies in die Nut- zungsdauer mit einzubeziehen, da nicht ersichtlich ist, in welchem Monat der Feu- erwehrhaltegurt hergestellt wurde. Daher wäre z.B. ein Feuerwehrhaltegurt Typ A Herstellungsjahr 2008 mit einer Ablegefrist von zwölf Jahren unter Berücksichtigung des Herstellungsjahres Ende 2019 auszu- sondern. ' !# * 4 & 1&( * Grund zur Beanstandung gaben zudem die feuerwehrinternen Prüfungen der elektri- schen Betriebsmittel, die in vielen Fällen überhaupt nicht durchgeführt wurden. Im Bereich der jährlich zu prüfenden ortsver- änderlichen elektrischen Betriebsmittel ist festzustellen, dass die im Feuerwehrhaus befindlichen Geräte, die nicht unmittelbar dem Einsatzdienst dienen, häufig sehr ver- nachlässigt werden. Generell sind alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- mittel, die im Feuerwehrdienst eingesetzt werden, prüfpflichtig. Gemäß DGUV-Vor- schrift 3 und der DGUV-Information „Prü- fung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ ist diese Prüfung jährlich durch eine Elektrofachkraft durchzufüh- ren. Auch die Prüfung von Stromerzeuger stellt viele Fachkräfte vor Probleme, da Unkennt- nis bezüglich des Prüfumfangs besteht. Generell sind Wiederholungsprüfungen an Stromerzeugern nach DIN VDE 0100 Teil 600 durchzuführen. Hinweise zur Durch- führung dieser Prüfungen, sowie ein Mus- terprüfprotokoll können bei den Prüfern des TPH erfragt werden. Weiterhin wurde die Prüfung der ortsfesten elektrischen An- lagen in Feuerwehrhäusern nachlässig ge- handhabt. Auch dies stellt generell eine Aufgabe der Kommunen als Gebäudeeigner dar; die Prüfungen müssen alle vier Jahre von einer sachkundigen Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dies betrifft alle kommunalen Gebäude. Teilweise wurden aber auch Prüfnachweise vorgelegt, aus denen von der Elektrofach- kraft festgestellte gravierende, teils lebensgefährliche Mängel zu entnehmen waren, die dennoch auch über einen län- geren Zeitraum noch nicht beseitigt waren. Insgesamt lag die Mängelquote bei den Feuerwehrhäusern bei 86 Prozent. Im Jahr 2013 lag sie noch bei 93 Prozent. Die Beanstandungen bei den Schlauchtür- men ergaben sich hauptsächlich durch Aufstiegs- und Aufhängevorrichtungen, die nicht den gültigen Vorschriften entspra- chen bzw. für welche keine Prüfung nach- gewiesen wurde. Da die Prüfungen ortsfes- ter elektrischer Anlagen bzw. die Beseiti- gung von festgestellten Mängeln oft sehr nachlässig durchgeführt wurden, resultie- ren zusammenfassend erneut die meisten Mängel aus dem Bereich der Feuerwehr- häuser. / & . ( && 7 *1<7 * ( = 4 Zweimal im Jahr werden die landeseigenen und kommunalen Kernstrahlungsmessgeräte durch die sachkundigen Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes geprüft. Hinzu kommen noch die vom Land Hessen be- schafften tragbaren Gasmessgeräte X-am 3000 der Firma Dräger, welche mittlerweile vom Land Hessen durch Fabrikate vom Typ Honeywell Gas Alert Micro 5 PID ersatzbe- schafft werden. Diese müssen ebenfalls zweimal pro Jahr kalibriert und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Insgesamt waren hier 2158 Prüfungen er- forderlich, bei denen 70 Mängel erkennbar wurden. Auffällig hoch ist hier der Anteil von noch vorhandenen Butansonden. / !# 9! #& # !# 2 > # # *7&& 8 & .(4 1 *,

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