FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4+5/2019

, ! Die medical airport service GmbH mit Hauptsitz in Mörfelden- Walldorf, Tochterunternehmen des Fraport-Konzerns sowie der BAD GmbH, ist einer der leistungsstärksten Anbieter auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir bieten höchste- Qualität, beste Kundenbetreuung und Beratung sowie maß- geschneiderte Innovationen für Unternehmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Seit 1997 sind wir ständig gewachsen und betreuen aktuell über 1000 Kunden bundesweit. Leistung und Leidenschaft sind die Merkmale unseres 300köpfigen interdiszipli- nären Teams. Wir suchen Persönlichkeiten, die unsere Geschäfts- philosophie mit uns leben möchten. Zur Verstärkung unseres Teams der Atemschutz-Werkstatt suchen wir ab sofort in Vollzeit in Limeshain (Wetteraukreis) einen Atemschutzgerätewart (m/w/d) Unser Angebot: – 5 Tage pro Woche mit Notdienst und Rufbereitschaft – Vielseitige und abwechslungsreiche Aufgaben in einem interdisziplinären Team – Leistungsbezogene Vergütung mit attraktiver Prämien- gestaltung sowie umfangreiche Sozialleistungen wie zum Beispiel Altersvorsorge & Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Ihre Aufgaben: – Reinigung, Desinfektion, Wartung & Prüfung von Atemschutzgeräten, -masken und Chemikalienschutzanzügen sowie Reinigung von Brandschutzkleidung – Füllen von Druckbehältern mit Atemluft – Fahrtätigkeit im Rahmen des Hol- und Bringdienstes – Wartung und Instandhaltung der firmeneigenen Maschinen und Ausstattung – Sicherstellung einer Rufbereitschaft 24/7 Ihre Qualifikationen: – Abgeschlossene Berufsausbildung und die Qualifizierung als Atemschutzgerätewart (m/w/d) sowie als Atemschutz- geräteträger (m/w/d) – Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr & Erfahrung als Atemschutzgerätewart (m/w/d) – Herstellerschulungen (z.B. Dräger, MSA o. Interspiro) wünschenswert – sehr gute PC-Kenntnisse, versierter Umgang mit Microsoft Office, eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise, Empathie, Teamfähigkeit & analytisches Denkvermögen – Führerschein Klasse mind. BE – Bereitschaft zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihres möglichen Eintrittsdatums - bevorzugt per E-Mail an bewerbung@medical-gmbh.de . medical airport service GmbH Angelika Felsing │Hessenring 13a │64546 Mörfelden-Walldorf Fundstelle wird mit Kalkmilch desinfiziert; Kalkmilch ist zwar kein anerkanntes und zugelassenes Desinfektionsmittel, wird aber deshalb verwendet, weil zugelassene Desinfektionsmittel boden- und gewässerschädliche Stoffe enthalten, die je nach Gebiet auch eine Gefahr für die Trinkwassergewinnung darstellen können. Am Kadaversammelplatz werden die verendeten Tiere in besonde- ren Behältern gesammelt, auch das Transportfahrzeug muss auf der Ladefläche, an den Reifen und Radkästen mit einem zugelas- senen Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Die Planung und Einrichtung des Kadaversammelplatzes obliegt dem Amtstierarzt des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Die Amtstierärzte fordern auch die benötigten Desinfektionsmittel und weitere Ausrüstungsgegenstände als Erstausstattung vom Landestierseuchenzentrallager an. Zur Bergung von Kadavern und am Kadaversammelplatz sollte kein Personal eingesetzt werden, das auch Kontakt zu Schweine- haltungen hat. ! 6@ ! > ) & #3 5 #' Zurzeit sind noch keine Maßnahmen zur Bekämpfung erforder- lich. Wird der Ausbruch festgestellt, werden die zuständigen Vete- rinäre der Veterinärbehörden in Landratsämtern und Stadtverwal- tungen der kreisfreien Städte bei Bedarf zur Seuchenbekämpfung Amtshilfe bei den Brandschutzdienststellen und Katastrophen- schutzbehörden anfordern. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest laufen allerdings erst an, wenn die Untersuchung einer Probe eines toten Wildschweines zu einem positiven Ergeb- nis geführt hat. Zurzeit werden verendeten Wildschweinen routi- nemäßig Proben entnommen. Das besondere Augenmerk liegt da- bei auf schwachen sowie im Straßenverkehr umgekommenen Tie- ren. Sollte die Afrikanische Schweinepest tatsächlich ausbrechen, müs- sen sämtliche verendete Wildschweine den zuständigen Veterinär- behörden gemeldet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Meldungen zunächst vorrangig über die Notruf-Nummern 110 bei der Polizei und 112 bei den Zentralen Leitstellen eingehen werden bis eine Hotline bei der Veterinärbehörde geschaltet und bekannt gegeben worden ist. Nach Abfrage von einigen Daten zum Fundort gemäß einem vorbereiteten Formblatt wird dieses von der Zentralen Leitstelle an die Veterinärbehörde innerhalb des Landratsamtes bzw. bei einer kreisfreien Stadt innerhalb der Stadtverwaltung per E-Mail gesendet. Außerhalb der Dienstzeit eingehende Meldungen werden den nächsten Werktag bearbeitet, sofern der Amtstierarzt nichts Anderes entschieden hat. Eine grundsätzliche Dringlichkeit wie bei einem Feuerwehreinsatz ist also nicht geboten. Weitere umfangreiche Informationen zur ASP sind auf der Home- page des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hes - sen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen erhältlich. Text: Klaus Hahn, HMdIS, Fotos: HMUKLV

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