FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4+5/2019

= sen Verschleppungsweg zu minimieren, wurden in Hessen schon im Jahr 2017 die Umzäunungen der Rastplätze entlang der hessi- schen Autobahnen auf Hinwirken des Hessischen Umweltministe- riums durch Hessen Mobil überprüft und verbessert. #' ' ) ! Besondere Ängste vor einem Übergriff der Schweinepest von den Wildschweinen auf die Hausschweinbestände haben die landwirt- schaftlichen Mastbetriebe. Infizierte Tiere dürfen nicht mehr zum menschlichen Verzehr angeboten werden. Selbst das Feststellen der Tierseuche in einem Wildschwein bedeutet für die in einer um den Fundort festgelegten Restriktionszone liegenden Schweine- haltenden Betriebe ein Verbot des Verlassens der Hausschweine aus den Ställen, z.B. zum Schlachtbetrieb oder in den Mastbe- trieb. Sie müssen in der Restriktionszone verbleiben. Die Afrikanische Schweinepest ist nicht hochansteckend, führt je- doch nach der Infektion zum Tod der betroffenen Schweine. Für Menschen ist sie dagegen ungefährlich. Das Virus ist sehr stabil. In Tierkadavern kann er nach sechs Mo- naten noch gefunden werden. Ein Impfstoff ist nicht verfügbar. Das Virus wird von Tier zu Tier übertragen, aber auch indirekt über kontaminierte Kleidung, Futtermittel oder Transportfahrzeuge sowie über infizierte Nahrungsmittel, beispielsweise durch infi- zierte Speiseabfällen. 1 /6 ."$ ! $"! # 9 ' 6 5 # # Zunächst ist die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Aufgabe des Veterinärwesens. Es ist jedoch nicht auszu- schließen, dass aufgrund des hohen Wildbestandes beim Aus- bruch der Tierseuche auf Unterstützung von Personal und Ein- heiten des Brand- und Katastrophenschutzes zurückgegriffen werden muss. Deshalb wurde im Jahr 2018 die interministeriel- le Zusammenarbeit des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport aufgenom- men, um in vier Arbeitsgruppen zu den Themen „jagdliche Maßnahmen“, „Suche, Bergung und Dokumentation von veren- deten Wildschweinen“, „Einrichtung und Betrieb eines Kada- versammelplatzes“ und „Führungsorganisation“ Handlungs- empfehlungen zu erstellen. Bei der Erstellung wirkten Vertreter der Veterinär-, Jagd-, Forst- und Katastrophenschutzbehörden sowie der Brandschutzdienststellen, der Bundeswehr, der Poli- zei, der kommunalen Spitzenverbände und des Jagdverbandes und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisatio- nen mit. Über die Ergebnisse informierten die Gremien die Brandschutzdienststellen und Katastrophenschutzbehörden ' #'-',$ ! "- > 7 #< ',$ ! #' ' # 9 ' ' ' ' #' ). #3 $', 2 ' ' * $ !# ." $ ! () %

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