FLORIAN HESSEN, Ausgabe 6/2018

* Im Schnitt waren hier laut den Betriebs- stundenzählern nur fünf Stunden in fünf Jahren zu verzeichnen. Zum Vergleich: Die- ser Wert würde auf einen PKW bezogen eine Fahrstrecke von 300 km in fünf Jah- ren, also pro Jahr 60 gefahrene Kilometer bedeuten. Die Betriebsstunde eines Neben- antriebs wird laut Normung mit 60 km Fahrstrecke bewertet. Dies wiederum führt häufig zu Defekten der Entlüftungseinrich- tungen bzw. Wellenabdichtungen und wur- de nur mit „bedingt einsatzbereit“ bewer- tet. Auch sind durch die geringe Nutzung Defekte an den Starterbatterien nicht gänzlich auszuschließen. Überschreitung zulässiges Gesamtgewicht: Bei dem Verdacht der Überladung von Feu- erwehrfahrzeugen werden die Fahrzeuge – sofern vorhanden – mit gefülltem Lösch- wasserbehälter und vollem Kraftstofftank gewogen. Anschließend werden pro vor- handenem Sitzplatz 90 kg addiert. Bei ei- ner Überladung sind die Fahrzeuge bis zu einer Gewichtsreduzierung generell „nicht einsatzbereit“. Dies vor allem vor dem Hin- tergrund, dass nach einschlägiger Recht- sprechung bei Überladung den Fahrern im- mer ein schuldhaftes Handeln vorgeworfen wird. Ladungssicherung: Bei der Ladungssicherung stellen die Prüfer immer wieder fest, dass vor allem die Dachbeladung sehr nachläs- sig behandelt wird. Andere Verkehrsteilneh- mer können durch vom Fahrzeugdach her- abfallende Ausrüstungsgegenstände erheb- lich gefährdet oder auch verletzt werden. Auch die Sicherung von zusätzlich in den Geräteräumen verlasteten Ausrüstungsgegen- ständen war erneut in vielen Fällen verbes- serungswürdig. Atemschutzpflege: Ein Hauptaugenmerk lag auf dem sensiblen Bereich der Atemschutz- pflege. Dabei zeigte sich erneut, dass viele Gemeinden ihre kleinen Pflegestellen auf- gegeben und die Atemschutzpflege und -wartung extern vergeben haben. Größere Missstände waren im Prüfungszeitraum nicht erkennbar. Feuerwehrhäuser: In den Feuerwehrhäusern bemängelten die Prüfer häufig die Unter- % # $ ( ($ 1 1 ( 6 Hintergrund: Die Aufgaben des Technischen Prüf- dienstes des Landes Hessen nimmt die Medical-Airport-Service GmbH (MAS) mit Sitz in Mörfelden-Walldorf im Auf- trag des Landes Hessen und der Unfall- kasse Hessen wahr. Die beiden Auf- traggeber teilen sich die Kosten, so- dass die genannten Leistungen für die hessischen Städte und Gemeinden kostenlos erbracht werden. bringung der Schutzkleidung in Fahrzeug- hallen sowie die durch zusätzlich abge- stellte Fahrzeuge oder andere Gegenstände verstellten Verkehrswege. Auch wurden vereinzelt nicht geprüfte kraftbetriebene Tore beanstandet.

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