FLORIAN HESSEN, Ausgabe 6/2018
Katastrophenschutz in einer – auch im Ländervergleich beispiel- haften – Kraftanstrengung im Rahmen der Ausstattungsoffensive mit modernsten Einsatzmitteln umfassend ausgestattet. Die Zahl der Landesfahrzeuge im Katastrophenschutz konnte bis 2017 von 278 auf über 600 mehr als verdoppelt werden. Hierfür wurden seit dem Jahr 2008 über 50 Millionen Euro bereitgestellt. Der Hessische Katastrophenschutz verfügt nunmehr über die umfas- sendste und modernste Ausstattung seiner Geschichte. Zur Unter- haltung dieser Fahrzeugflotte stellt das Land jährlich über 1,1 Mil- lionen Euro zur Verfügung. Auch im Jahr 2017 wurden verschiedene Projekte zur weiteren Verbesserung der Landesausstattung erfolg- reich auf den Weg gebracht. So konnten im Jahr 2017 fünf Abrollbehälter-Löschwasserversor- gung (AB-LWV) mit Hochleistungspumpen in einem Gesamtwert von zwei Millionen Euro ausgeliefert werden. Die Beschaffung 23 von Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) mit einem Gesamtwert von über 9,7 Millionen Euro wurde ebenfalls abge- schlossen. Es handelt sich dabei um die bislang größte Beschaf- fungsmaßnahme des Hessischen Katastrophenschutzes. Die Fahr- zeuge sind mit hochkomplexer Funk- und Fernmeldetechnik aus- gestattet und bilden so das „Herzstück“ der Einsatzstellenkommu- nikation bei Großschadenslagen sowie in Katastrophenfällen. Un- ter den genormten Einsatzfahrzeugen stellen die ELW 2 nach den Drehleitern die zweitteuersten Fahrzeuge im Brand- und Katastro- phenschutz dar. In den Kreisen sind diese KatS-Fahrzeuge die einzigen ihrer Art und leisten somit auch wertvolle Dienste in der täglichen Gefahrenabwehr. Transportunfälle mit Gefahrgut oder aber Großbrände von Sonderbauten sind typische Einsatzbespiele, bei denen ein ELW 2 zum festen Bestandteil gehört. Zur Beschaffung von 27 neuen Gerätewagen ABC-Erkundung (GW ABC-Erk) für die GABC-Mess-Gruppen in einem Gesamtwert von rund fünf Millionen Euro, für 80 Mannschaftstransportwagen Be- treuung (MTW-Bt) für die Betreuungszüge in einem Gesamtvolu- men von 3,8 Millionen Euro konnten im Jahr 2017 die Aufträge er- teilt werden. Die Fahrzeuge befinden sich aktuell in der Ausliefe- rung an die Einheiten. 3.2 Gleichstellung der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz weiter vorangebracht – Unfallentschädigung jetzt auch für KatS-Helfe- rinnen und -Helfer Der Unfallentschädigungserlass ist neu gefasst worden. Nach dem neuen Unfallentschädigungserlass erhalten nunmehr neben den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren auch Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes, die im Feuerwehrdienst bzw. im Dienst des Katastrophenschutzes des Landes einen Un- fall erleiden, zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eine einmalige Unfallentschädigung vom Land. Diese beträgt bei Invalidität bis zu 32.000 Euro und im Todesfall 16.000 Euro. Die Ausweitung des Personenkreises auch auf die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz ist aus Gleichbehandlungsgrün- den erfolgt und setzt ein wichtiges Signal der Wertschätzung und Anerkennung an die Helferinnen und Helfer im Katastrophen- schutz. Neben der materiellen Ausstattung der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten ist die personelle Ausstattung von überragender Bedeutung – tatsächlich ist das sogar die wichtigste Komponente.
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