FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4 und 5/2018

% " '% (& ' !'% +& *. (' ! & / ( !'01 '0 !&! & + ' &,% &, % 2'0 & W IESBADEN Durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 23. August 2018, das am 4. September 2018 in Kraft getreten ist, ist das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz umfangreich überarbeitet worden. Besonders herauszustellen sind die Zulassung der Hauptamtlichkeit von Gemeindebrandinspektorinnen und Ge- meindebrandinspektoren in Gemeinden, das notwendige Einver- nehmen der obersten Katastrophenschutzbehörde für die Fest- stellung des Katastrophenfalls und die Regelung zum Kostener- satz bei der Tragehilfe durch die Feuerwehren. Die Gemeinden müssen nun neben der ihnen obliegenden Unterstützung und Förderung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auch für den Erhalt und die Gewinnung einer ausreichenden Anzahl ehren- amtlicher Feuerwehrangehöriger Sorge tragen. Und es wird klar- gestellt, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige auch an „sonstigen Dienstveranstaltungen“ (zum Beispiel Brandschutz- erziehung) teilzunehmen haben und dafür freizustellen sind. 3( % " '% 0 / 4 "! .& ! +&!*&"( 4 * ('0 . !'0(' + )& ('' ' '0 1(' + )& '5 0 ' &&. . '& % !&( ' !'0 '& & &,& 0 ' &&. . % ('' ( (""(% " (*1 &!0& &!!& ) &2 6 ' 7 (&& 8 $ 0 * &!'0 *(& !() & 7"(') 8 '0 ( "! 4 !'09 !' 7 & 85 Eine Lesefassung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutz- gesetzes finden Sie hier: > https://innen.hessen.de/sicherheit/feuerwehr/infothek/gesetz. T EXT : HM D IS F OTO : K ARL -H EINZ H - F OTOLIA . COM R ÜSSELSHEIM Am 24. September 2018 übergab Staats- sekretär Werner Koch den Feuerwehrkame- raden der Freiwilligen Feuerwehr Rüssels- heim-Stadt einen Messestand, mit dem die Öffentlichkeitsarbeit – insbesondere im Rahmen des Rüsselsheimer Integrationspro- jekts der Feuerwehr – unterstützt werden soll. T EXT UND F OTO : HM D IS

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