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Gastbeitrag des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Ministers der Justiz, für Integra-tion und Europa Jörg-Uwe Hahn sowie des Ministers des Innern und für Sport Boris Rhein „Arbeitszeitrichtlinie darf Freiwillige Feuerwehren nicht gefährden“ n Wiesbaden Mit großer Sorge beob-achten die Freiwilligen Feuerwehren seit einiger Zeit Pläne auf EU-Ebene zur Über-arbeitung der Arbeitszeit-richtlinie. Es wird befürchtet, dass künftig Einsatzzeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr in die Höchstgrenzenregelung von 48 Arbeitsstunden pro Woche eingerechnet werden könnten. Da Einsätze nicht einfach beim Erreichen der Maximalarbeitszeit abgebro-chen werden können, würde eine solche Regelung den Be-stand der Freiwilligen Feuer-wehren in Gänze gefährden. Das muss verhindert werden. Das ehrenamtliche Engage-ment der zahlreichen Frauen und Männer in den Freiwil-ligen Feuerwehren ist uner-setzlich: Ohne ihren bewun-dernswerten Einsatz zu jeder Tages- und Nachtzeit wären die Sicherung des Brand-schutzes und die allgemeine Hilfeleistung in Hessen nicht zu gewährleisten. Wir ha-ben größte Hochachtung vor diesen Menschen, die durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit – oftmals neben ihrem Beruf und zusätzlich zu den Be-lastungen des Alltags – eine aktive Rolle zur Gestaltung unserer Gesellschaft überneh-men und diese damit in ihren Grundfesten stärken. Oftmals riskieren sie dabei ihre Ge-sundheit, manchmal sogar ihr Leben. In Anerkennung dieser Leistungen dürfen wir keine neuen bürokratischen Belastungen zulassen. Viel-mehr müssen wir die Struktu-ren hierfür erleichtern. Daher lehnen wir die An-wendbarkeit der Arbeitszeit-richtlinie auf ehrenamtliche Tätigkeiten allgemein und auf die Tätigkeiten der Frei-willigen Feuerwehren im Besonderen ab. Wir setzen uns dafür ein, dass freiwillige Tätigkeiten nicht von dem Geltungsbereich der europä-ischen Arbeitszeitrichtlinie umfasst werden. Bereits Mitte 2012 hatte die Innenministerkonferenz (IMK) insbesondere darauf hingewiesen, dass die An-gehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und andere ehrenamtlich Tätige z. B. im Katastrophenschutz oder dem Rettungsdienst keine Arbeitnehmer im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind und daher nicht von deren Anwendungsbereich erfasst werden können. Bundesinnenminister Dr. Friedrich hatte in seinem Brief vom 9. Juli 2012 an den für die Arbeitszeitrichtlinie zuständigen EU-Kommis-sar Andor diese Auffassung nachhaltig unterstützt und betont, dass das deutsche Katastrophenschutzsystem stark gefährdet wäre, würde die Höchstgrenze von 48 Ar-beitsstunden pro Woche auch für diese ehrenamtlich Täti-gen gelten. Die Vertreter der Hessischen Landesregierung haben in enger Abstimmung mit dem Hessischen Feuer-wehrverband im vergange-nen Jahr viele Gespräche mit deutschen und europäischen Akteuren geführt. Nachdem die Verhandlungen der Europäischen Sozialpart-ner, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, über eine Änderung der Arbeitszeit-richtlinie Ende vergangenen Jahres gescheitert sind, liegt es nun an der Europäischen Kommission, einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie zu machen. Mitte Januar 2013 hat Innenmi-nister Rhein Bundesminister Dr. Friedrich gebeten, seinen Gesprächswunsch gegenüber Kommissar Andor zu erneu-ern, damit im Vorfeld eines Richtlinienentwurfs noch-mals die deutsche Position unterstrichen werden kann. Wahrscheinlich dürfte die Kommission ihren Vorschlag nicht mehr in der ersten Jah-reshälfte 2013 auf den Weg bringen. Damit erscheint aber schon vom Zeitablauf her fraglich, ob die Richtlinie überhaupt noch rechtzeitig bis zu den Europawahlen im Juni 2014 vom Europäischen Parlament beraten und ver-abschiedet werden kann. Gleichwohl ist es zu früh hier bereits jetzt eine vollstän-dige Entwarnung zu geben. Wir werden den weiteren Fortgang der Beratungen zur Arbeitszeitrichtlinie auf-merksam verfolgen, und wir werden uns auch in Zukunft entschieden dafür einsetzen, dass Freiwillige Feuerwehren von dem Anwendungsbe-reich der Richtlinie ausge-nommen werden. 16 FLORIAN HESSEN 01-02/2013


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