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Jahresbericht 2011 Teil 2/2 Jahresbericht Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz 2011 2. Katastrophenschutz 2.1 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes Der Katastrophenschutz umfasst folgende Aufgaben: 1. Führung 2. Information und Kommunikation 3. Brandschutz 4. Gefahrstoff - ABC 5. Sanitätswesen 6. Betreuung 7. Wasserrettung 8. Bergung und Instandsetzung Während die Aufgabenbereiche Brandschutz und Gefahr-stoff- ABC von den Feuerwehren wahrgenommen werden, wird das Sanitäts- und Betreuungswesen von den Hilfsorga-nisationen übernommen. Diese Aufgaben nehmen in Hessen der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Malteser- Hilfsdienst (MHD) wahr. Die Wasserrettung übernimmt die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Für die Ber-gung und Instandsetzung hält das Land keine eigenen Ein-heiten vor, da hierfür neben den Feuerwehren das Techni-sche Hilfswerk (THW) bereit steht. Die 26 unteren Katastrophenschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) unterhalten Katastrophenschutzstäbe, IuK-Zentralen, Führungsgruppen Technische Einsatzleitung; GABC-Mess-Zentralen und IuK-Gruppen. Die Einheiten und Einrichtungen für den Katastrophen-schutz werden von den unteren KatS-Behörden nach den spezifischen Gegebenheiten vor Ort aufgestellt. Aufgrund unterschiedlicher räumlicher Verteilungen der örtlichen Gliederungen von Hilfsorganisationen sowie des in unter-schiedlichem Umfang vorhandenen Helferpotenztials bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen, war es auch im Jahr 2011 nicht in jedem Fall möglich, die Soll-Stärken vollum-fänglich zu erfüllen. Mit der in 2011 abgeschlossenen Ausstattungsoffensive für den Katastrophenschutz wird die vollständige materielle Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen mit dem Ziel 14 FLORIAN HESSEN 12/2012


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