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Technischer Prüfdienst Hessen Jahresbericht 2011 n Wiesbaden Die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren hängt in allererster Linie von der Ver-fügbarkeit von ausreichend vielen und gut ausgebilde-ten Einsatzkräften ab. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen sie aber auch Fahrzeuge und Geräte, die sicher sind und zuverlässig funktionieren. Deshalb ist die Gerätewartung und -prü-fung, die zum weitaus größ-ten Teil durch sachkundige Feuerwehrangehörige selbst durchgeführt wird, eine ganz besonders wichtige und verantwortungsvolle Aufga-be innerhalb der Wehren. Verantwortlich für den ord-nungsgemäßen und einsatz-bereiten Zustand der Fahr-zeuge und Geräte sind die Städte und Gemeinden als Träger der Feuerwehr. Die Landkreise als zuständige Aufsichtsbehörden haben nur begrenzte Möglichkeiten festzustellen, ob die Kommu-nen diesen Anforderungen gerecht werden. Die Kreis-brandinspektoren bedienen sich deshalb auch des Tech-nischen Prüfdienstes, einer Einrichtung, die vom Land und der Unfallkasse Hessen unterhalten wird, um in re-gelmäßigen Abständen Revi-sionen in den Feuerwehren durchführen zu lassen, also den technischen Zustand der Feuerwehrtechnik zu überprüfen. Wie der nach-folgende Bericht für das ver-gangene Jahr zeigt, nimmt der Technische Prüfdienst mit seinen sechs Mitarbei-tern aber auch noch andere Aufgaben wahr. Seit dem Jahr 2005 ist die Me-dical Airport Service GmbH (mas) , die ihren Sitz zum 1. April 2012 von Kelsterbach nach Mörfelden-Walldorf verlegt hat, mit der Wahr-nehmung dieser Aufgaben betraut. Das Land Hessen und die Unfallkasse Hessen teilen sich die Kosten hier-für im Verhältnis 60/40. Die nachfolgend genannten Leis-tungen werden daher für die hessischen Städte und Ge-meinden kostenlos erbracht. Bei den im Berichtszeitraum durchgeführten 6375 Einzel-prüfungen ergaben sich 1144 Mängel. Bei 5231 Objekten attestierten die Prüfer keine Mängel. Die Prüfungen gliedern sich wie folgt: 1. Revisionen Revisionen wurden in den Landkreisen Gross-Gerau (begonnene Prüfung aus Vorjahr beendet), Kassel, Marburg-Biedenkopf, Main- Taunus und Rheingau-Tau-nus durchgeführt. Zur Über-prüfung kamen insgesamt 434 Tragkraftspritzen (40 mit Mängeln), 1444 Fahrzeuge (231 mit Mängeln) 422 Feu-erwehrhäuser (373 mit Män-geln) sowie 30 Schlauchtür-me (18 mit Mängeln). Die meisten Beanstandun-gen bei den Fahrzeugen er-gaben sich, wie schon in den Vorjahren, durch mangelnde Ladungssicherung und über-alterte Reifen. Während die Beanstandungen bei Reifen rückläufig waren, mussten vermehrt Überschreitungen der zulässigen Gesamtmasse verzeichnet werden. Im End-effekt lag der Durchschnitt der bemängelten Fahrzeu-ge bei 16 %. Mit nur 8,5 % beanstandeter Fahrzeuge wurde im Main-Taunus Kreis das beste Prüfungsergebnis erzielt. Überschreitung der zu-lässigen Gesamtmasse: Gewogen werden die Fahr-zeuge bei Verdacht der Überladung mit gefülltem Löschwasserbehälter (so-fern vorhanden) und vollem Kraftstoffbehälter. Pro vor-handenem Sitzplatz sind 90 kg hinzuzurechnen und mit der im Fahrzeugschein ein-getragenen zul. Gesamtmas-se zu vergleichen. Ergeben sich Überladungen, so sind die Fahrzeuge bis zu einer durchgeführten Gewichtsre-duzierung als „nicht einsatz-bereit“ einzustufen. Dieser Mangel ist ohne Kosten leicht abzustellen, da die Fahrzeu-ge in den Herstellerwerken mit einer ordnungsgemäßen Gewichtsbilanz abgenom-men werden. Leider sind sich viele Personen schein-bar immer noch nicht im Klaren, welche rechtlichen Folgen aus Überladung re-sultieren können, besonders wenn es bei einem Unfall zu einem Personenschaden kommt. Da nach einschlä-giger Rechtssprechung den Fahrern immer ein schuld-haftes Handeln vorgeworfen wird, sind die technischen Prüfer zu deren Schutz an-gehalten, sehr auf mögliche Überladungen zu achten. Trauriger Spitzenreiter bei den überladenen Fahrzeu-gen im letzten Jahr war üb-rigens ein GW-L mit 780 kg Überlast! (Foto siehe Seite 7) Bei diesem Fahrzeug war ein 1000 l Edelstahlbehälter ver-baut, der als Löschwasserbe-hälter mit Druckabgängen und B-Kupplungen dienen sollte. Zur Wasserabgabe an eine Tragkraftspritze wurde der hydrostatische Vordruck genutzt. Diese Konstruktion wurde dann während der Prüfung entfernt, da dies ohnehin nicht den gülti-gen Vorschriften und der Die im Rahmen einer Revision festgestellte extreme Schim-melbildung im Sanitärbereich eines Feuerwehrhauses zeigt dringenden Handlungsbedarf 6 FLORIAN HESSEN 04/2012 01-28_FLO_04_12.indd 6 11.06.2013 08:35:45


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